Aktionärsdirektor

Ein Aktionärsdirektor ist ein Direktionsmitglied mit Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen. In Bezug auf die Sozialversicherungen gilt er als Arbeitnehmer. Er darf nur aufgrund seiner Stellung im Betrieb, nicht aber aufgrund seiner Stellung als (Teil-)Inhaber an der Vorsorge des Personals partizipieren. Diese Präzision ist wichtig, denn in steuerlicher Hinsicht würde eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, wenn das Unternehmen definierte Vorsorgebeiträge ausschliesslich Mitarbeitern bezahlt, die am Unternehmen beteiligt sind.