ca. 1850 | Durch Arbeitgeber auf freiwilliger Basis eingeführte Vorsorgeeinrichtungen, welche Leistungen bei Tod und Erwerbsunfähigkeit vorsahen | |
1925 | Bundesverfassung | Durch die Aufnahme des Art. 34quarter in der Bundesverfassung erhält der Bund den Auftrag, eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung einzuführen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Invalidenversicherung einzurichten. |
1948 | AHVG | Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHVG) tritt in Kraft. |
1959 | IVG | Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) tritt in Kraft. |
1971 | OR-Revision | Revision des Arbeitsvertragsrechts (Teil des OR): Bestimmungen über die Personalvorsorge werden überarbeitet und in einem eigenen Unterabschnitt zusammengefasst. Kernpunkt der Gesetzesrevision ist die Einführung einer Freizügigkeitsleistung. |
1972 | Bundesverfassung | Das Dreisäulenkonzept wird in Art. 34quarter der Bundesverfassung verankert. Dabei wird die berufliche Vorsorge als 2. Säule in dieses Konzept integriert und als Ergänzung zur 1. Säule (AHV/IV) für obligatorisch erklärt. Damit wird die Grundlage für die Einführung einer obligatorischen beruflichen Vorsorge geschaffen. |
1985 | BVG | Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) tritt in Kraft. Es stützt sich auf die bestehende Konzeption der beruflichen Vorsorge und führt neu eine gesetzlich garantierte Minimalvorsorge ein, welche für Arbeitnehmer obligatorisch ist. Öffentlich-rechtliche Basis der bis anhin auf privatrechtlichen Grundlagen basierende Vorsorge. |
1995 | FZG | Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) tritt in Kraft. |
1995 | WEF | Die Bestimmungen für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge treten in Kraft. |
2000 | Bundesverfassung | Die neue Bundesverfassung tritt in Kraft. Das Dreisäulenprinzip ist in den Art. 111—113 verankert. |
2003 | ATSG | Der Allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechts tritt in Kraft. Er wirkt koordinierend und führt zu einheitlichen Begriffen und Verfahren in den verschiedenen Sozialversicherungen. |
04/2004 | BVG/BVV2 | BVG-Revision(1): Transparenz in Bezug auf die finanzielle Lage und Führung von Vorsorgeeinrichtungen sowie Information der Versicherten. |
01/2005 | BVG/BVV2 | BVG-Revision (2): Angleichung Frauen und Männer, Senkung der Eintrittsschwelle, des Koordinationsbetrages und des Rentenumwandlungssatzes, Einführung einer Witwerrente, Anpassung der Rentenabstufung an diejenige der IV |
01/2005 | BVG | Sanierungsmassnahmen zur Behebung von Unterdeckungen von Vorsorgeeinrichtungen: Erhebung von Sanierungsbeiträgen und Unterschreitung des Mindestzinssatzes. |
07/2005 | EO-Revision | Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Mutterschaftsurlaub). |
01/2006 | BVG | BVG-Revision (3): Die steuerlich relevanten Bestimmungen, Begriff der Vorsorge und des versicherbaren Lohnes; Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung. |
01/2007 | Partnerschaftsgesetz | Die eingetragene Partnerschaft wird der Ehe gleichgestellt. |
05/2007 | BVG | Wechsel der Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber. |
06/2007 | Personenfreizügigkeits-Abkommen | Keine Barauszahlungen von BVG Austrittsleistungen wegen Wegzugs in ein EU/EFTA-Land. |
01/2008 | 5. IV-Revision | Vorsorgeeinrichtung kann Versicherten zur Früherfassung bei der IV melden. |
01/2009 | BVV2 | Verbesserung des Versicherungsschutzes für atypische Arbeitnehmer. |
01/2009 | BVV2 | Änderung der Anlagevorschriften. |
06/2009 | BVV2 | Kollektiver Anspruch auf Wertschwankungsreserven bei Teilliquidation im Fall der Mitgabe von Barmitteln. |
01/2010 | FZG | Anspruch auf Austrittsleistung nach frühestmöglichem Pensionierungszeitpunkt. |
01/2011 | ZPO und StPO | Einheitliche Zivil- und Strafprozessordnung in der Schweiz. |
01/2011 | BVG | Weiterversicherungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer. |
01/2011 | FZG | Bessere Anlagemöglichkeiten für Freizügigkeitskapital. |
01/2011 | BVV2 | Einkäufe für Personen, die aus dem Ausland zuziehen. |
01/2011 | BVV2 | Überversicherung nach Erreichen des Rentenalters. |
08/2011 01/2012 |
BVG/BVV1/BVV2 | Strukturreform: Governance-Bestimmungen und neue Aufsichtsstruktur. |
01/2012 | BVG | Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen. |
01/2012 | ASA | Verordnung über die Anlagestiftungen tritt in Kraft. |
01/2012 | 6a. IV-Revision | Wiedereingliederung und provisorische Weiterversicherung. |
01/2013 | Art. 9 Kulturförderungsgesetz | Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. |
01/2014 | BVG | Art. 48 Abs. 2 Rechtsform von registrierten Vorsorgeeinrichtungen: Genossenschaft ist für neu zu gründende VE keine zulässige Rechtsform mehr. Bisherige Vorsorgeeinrichtungen dürfen diese Rechtsform bis Auflösung oder Umwandlung weiterführen. Stattdessen kann eine VE als Einrichtung des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet werden. |
01/2014 | BVV2 | Art. 48f Anforderungen an Vermögensverwalter: Hohe Anforderungen in Bezug auf Qualifikation und Professionalität externer Vermögensverwalter. Arbeitgeber, die das Vermögen verwalten, sind keine externe Institutionen. |
01/2014 | VegüV | Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (Umsetzung Minder-Iniatitive). |
07/2014 | BVV2 | Neue Anlagevorschriften. |
01/2017 | ZGB | Vorsorgeausgleich bei Scheidung. |