Teilautonome Vorsorgeeinrichtung

Auch halbautonome Vorsorgeeinrichtung.

Risiken wie Tod oder Invalidität werden rückgedeckt, die Risiken der Langlebigkeit und der Anlagen werden selber getragen. Die Rückdeckung wird durch spezialisierte Unternehmen gewährleistet. Sie ist in der Regel kongruent und deckungsgleich mit dem jeweiligen Reglement und den Vorsorgeplänen der Vorsorgeeinrichtung oder des Vorsorgewerkes.

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