Versicherungstechnisches Gutachten

Das versicherungstechnische Gutachten stellt ein wichtiges Führungsinstrument einer Pensionskasse dar. Es hat zum Zweck festzustellen, ob das Vermögen gemäss kaufmännischer Bilanz ausreicht um die reglementarischen Verpflichtungen zu erfüllen. Es gibt weiter Auskunft über die Entwicklung der finanziellen Situation, insbesondere über die Verlust- und Gewinnquellen. Überprüft wird die Entwicklung des versicherungstechnischen Risikoverlaufs und ob die Risikobeiträge zur Deckung dieser Risiken ausreichen.

Das Gutachten ist periodisch neu zu erstellen, mindestens alle drei Jahre. Seit der zwingenden Anwendung von Swiss GAAP FER 26 wird die Berechnung der Vorsorgekapitalien und der technischen Rückstellungen jedes Jahr ausgewiesen (Ausnahme: Fortschreibung, sofern das Ergebnis angemessen genau ist).

Darstellung der versicherungstechnischen Bilanz

Aktiven Passiven
Vermögen gemäss Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 26

+ Aktive aus Versicherungsverträgen

Abzüglich Verbindlichkeiten

– passive Rechnungsabgrenzungen

– Arbeitgeberbeitragsreserve

– Nicht technische Rückstellungen

 

Vorsorgekapital der aktiven Versicherten

Vorsorgekapital der Rentenbezüger

Technische Rückstellungen

Passive aus Versicherungsverträgen

Wertschwankungsreserve

Stiftungskapital, Freie Mittel/Unterdeckung


Quelle:
Der Experte prüft periodisch: BVG Art. 52e Abs. e