Berner Regierungsrat genehmigt Finanzierungspläne Pensionskassen

Die Berner Kantonsregierung hat die Finanzierungspläne für die beiden Pensionskassen des Staatspersonals und der Lehrerschaft genehmigt. Sie sind der Fahrplan für die systematische Reduktion der Unterdeckung beider Kassen in den nächsten 20 Jahren.

Das neue Gesetz über die kantonalen Pensionskassen, dem das Berner Stimmvolk im Mai zugestimmt hat und das ab 1. Januar 2015 gilt, beschränkt die Kompetenz des Kantons auf die Regelung der Finanzierung der beruflichen Vorsorge. Damit verbunden ist nebst der Festlegung der Beiträge auch die Genehmigung der Finanzierungspläne.

Wie die Regierung am Freitag mitteilte, verbleibt nach der Schuldanerkennung des Kantons von 1,1 Milliarden Franken eine Unterdeckung von 923 Millionen Franken bei der Bernischen Pensionskasse (BPK) und 776 Millionen Franken bei der Lehrerversicherungskasse (BLVK).

Um diese Lücke in den kommenden 20 Jahren zu schliessen, müssen zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen sogenannte Finanzierungsbeiträge geleistet werden – bei der BPK sind dies 2,3 Prozent und bei der BLVK 4,25 Prozent des versicherten Lohns. Der Arbeitgeber – also der Kanton – beteiligt sich daran mit 60 Prozent.

Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat

Bei der BPK wird zudem das ordentliche Rentenalter von 63 auf 65 Jahre angehoben. Allgemein bringt das neue Pensionskassengesetz den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Weil die ordentlichen Sparbeiträge neu altersabhängig ausgestaltet sind, werden die bis 40-jährigen Versicherten leicht entlastet.

Für Angestellte ab 40 Jahren sind wegen der höheren Sparbeiträge jedoch Einbussen beim Nettolohn möglich. Deshalb pocht der Regierungsrat auf die Umsetzung der 2013 in Aussicht gestellten langfristigen Lohnentwicklung von 1,5 Prozent.

Quelle: SDA/bluewin.ch

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