Berufliche Vorsorge – Detailberatungen zum Bunderatsentwurf 13.049

Die Kommission hat die Detailberatung des Bundesratsentwurfs (13.049) begonnen. Dabei ist sie weitegehend dem Bundesrat bzw. dem Ständerat gefolgt. Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates bzw. des Ständerates will die Mehrheit der Kommission, dass bei der Scheidung die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge ausgeglichen werden (Art. 122 Abs. 1 E-ZGB).

Eine Minderheit beantragt dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen. Aufgrund dieses Beschlusses müssen voraussichtlich an anderen Stelle der Vorlage gewisse Anpassungen vorgenommen werden. Allfällige Anpassungen wird die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen beraten. Mit der Vorlage sollen Mängel des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung beseitigt werden.

Quelle: Parlament.ch
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