Beschwerde aus Ostermundigen

Drei Ostermundiger Politiker führen Beschwerde gegen die Deklarierung zweier Kredite, die im Zusammenhang mit der Sanierung der Pensionskasse stehen.

Drei Mitglieder des Ostermundiger Parlaments sind mit dem Gemeinderat gar nicht einverstanden: Dieser hatte im Zusammenhang mit der Sanierung der Pensionskasse Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen (PVS B-I-O) vorgeschlagen, zwei Kredite in der Höhe von 23,4 Millionen Franken und 7,2 Millionen Franken als gebundene Ausgaben zu deklarieren.

Diese können in der Kompetenz des Gemeinderats beschlossen werden. Das Parlament und schliesslich auch die Bevölkerungen können sich so nicht dazu äussern. Dies stösst Colette Nova (SP), Ernst Hirsiger (SVP) und Luca Alberucci (GLP) sauer auf. Sie haben daher beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde eingereicht, wie die GLP am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb.

Grundgesetze müssten eingehalten werden

Als Begründung geben die Ostermundiger Politiker an, dass gemäss Gemeindeordnung und kantonaler Gesetzgebung Ausgaben nur dann gebunden sind, «wenn in ihrer Höhe, dem Zeitpunkt ihrer Vornahme oder anderer Möglichkeiten kein Entscheidungsspielraum offen steht». Dieser sei aber bei den beiden vorliegenden Krediten gegeben.

Die Beschwerdeführer erachteten es als «absolut wichtig», dass in einem demokratischen System die Grundgesetze durch die Exekutive eingehalten würden. Luca Alberucci meint dazu: «Die GLP hält es für unerlässlich, dass bei rechtlichen Unsicherheiten seriöse Abklärungen getroffen werden und im Zweifelsfall stets auf den Souverän als Entscheidorgan zurückgekommen wird.»

Quelle: Der Bund
23.06.2016

Merken