BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat einen Mindestzinssatz von 1% ab 2017

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im Jahre 2017 von heute 1.25% auf 1% zu senken. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.50% bis 1.25%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine Mehrheit für 1% und gegen 1.25% ausgesprochen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Soweit nicht anderweitig finanziert, müssen sie auch die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.

Angesichts der aktuellen Negativverzinsung von Obligationen guter Qualität ist ein Zinssatz von 1% vergleichsweise attraktiv. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.

Quelle: admin.ch
02.09.2016