Helvetia Versicherung – Ausschüttungen in der beruflichen Vorsorge

Die Helvetia Versicherungen haben 2016 in der beruflichen Vorsorge die Ausschüttung an die Kunden im Geschäft, das der sogenannten Mindestquote unterstellt ist, leicht erhöht von 90,5 auf 90,8 Prozent.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Mindestwert von 90 Prozent. 2015 hatte die Helvetia-Gruppe diese Ausschüttung um 3,6 Prozentpunkte auf 90,5 Prozent reduziert. Im Geschäft, das nicht der Mindestquote unterstellt ist, betrug die Ausschüttungsquote im vergangenen Jahr 91,8 Prozent. Die Leistungen an Versicherte erhöhten sich 2016 leicht um 0,2 Prozent auf 713,4 Millionen Franken, wie Helvetia mitteilte. Das Prämieneinnahmen im Bereich der beruflichen Vorsorge stiegen dabei um 4,5 Prozent auf 2,66 Milliarden Franken.

Quelle: Finanz und Wirtschaft
16.05.2017