IV zieht insgesamt positive Zwischenbilanz der beruflichen Eingliederung

Durch die 4. und 5. IV-Revision ist der Bestand an Invalidenrenten stärker gesunken, als angenommen. Dagegen ist der Effekt der der IV-Revision 6a geringer als geschätzt worden war. Diese Zwischenbilanz zieht das Bundesamt für Sozialversicherungen über die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten der IV-Revision 6a. Insgesamt verläuft der Kurswechsel der IV von der Renten- zur Eingliederungsversicherung erfolgreich, ebenso die Sanierung der IV. Die Eingliederungstätigkeit wird weiter optimiert.

Die Befähigung zur Erwerbstätigkeit ist das oberste Ziel der Invalidenversicherung. Danach hat sich die IV mit der 4. und insbesondere mit der 5. Revision erfolgreich neu ausgerichtet. Innert zehn Jahren hat sich die Zahl der jährlichen Neurenten halbiert, seit acht Jahren sinkt die Zahl der laufenden Renten, während die IV von Jahr zu Jahr massiv mehr Eingliederungsmassnahmen durchführt.

2012 ist die Revision 6a in Kraft getreten, die unter anderem anstrebt, den Rentenbestand zusätzlich zu reduzieren. Dafür sollen gezielt Versicherte, die bereits eine Rente beziehen, wieder oder mit höherem Beschäftigungsgrad ins Erwerbsleben eingegliedert werden.

Eine Zwischenbilanz zwei Jahre seit Inkrafttreten zeigt: Die Eingliederungstätigkeit der IV und die Entwicklung des Rentenbestands per Ende 2013 fallen unter dem Strich positiv aus. Durch die 4. und 5. Revision der IV  sank der Rentenbestand erheblich stärker, als 2009 angenommen, als die Botschaft zur IV-Revision 6a verfasst wurde. Effektiv hat die Zahl der laufenden Renten (gewichtet) bis 2013 um gut 12‘000 abgenommen, also im Ausmass, das erst für 2016 hochgerechnet worden war.

Entlastung durch IV-Revision 6a deutlich geringer als erwartet

Dagegen sind die Erwartungen an die zusätzliche Entlastungswirkung der IV-Revision 6a bisher nicht erfüllt worden. Die Analyse der Jahre 2012 und 2013 zeigt, dass die Grobschätzungen des Entlastungspotenzials im Jahr 2009 zu hoch waren.

Zum einen haben die zusätzlichen Anstrengungen zur Eingliederung von IV-Rentnerinnen und ‑Rentnern, bei denen ein entsprechendes Potenzial vermutet wird, den Rentenbestand bisher nicht im angenommenen Ausmass reduziert. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass es mehr Zeit braucht, bis die eingeleiteten Massnahmen zur Eingliederung Resultate zeigen. Zudem ist eine genaue Bezifferung des Effekts dieses Engagements der IV nicht möglich, weil es sich nicht eindeutig von der sonstigen Eingliederungstätigkeit getrennt erfassen lässt.

Zum anderen haben die besonderen Anstrengungen für die Wiedereingliederung von Rentnerinnen und Rentnern mit bestimmten, nicht objektivierbaren Krankheitsbildern (wie z.B. gewisse Schmerzsyndrome und Befindlichkeitsstörungen) den Rentenbestand nur um 500 gewichtete Renten gesenkt. 2009 ist man von 4500 Renten ausgegangen. In den allermeisten Fällen hat die Überprüfung ergeben, dass neue Befunde geltend gemacht wurden und der Rentenbezug aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation gerechtfertigt ist.

Die Zwischenbilanz zeigt auch, dass die IV die mit der Revision 6a erweiterten Eingliederungsmassnahmen intensiv einsetzt. Während 2011 rund 2800 Rentenbeziehenden eine Massnahme zur beruflichen Eingliederung zugesprochen wurde, waren es im Jahr 2013 rund 3400.

Sanierung der IV ist aus aktueller Sicht auf gutem Weg

Die finanziellen Auswirkungen der drei Revisionen sind insgesamt positiv. Gemäss den aktuellen Finanzprojektionen ist die IV auf gutem Weg das Sanierungsziel (Defizitbeseitigung und Abbau der Milliardenschulden) entsprechend den Projektionen in der Botschaft zur Revision 6a zu erreichen – auch nach dem Ende der befristeten Zusatzfinanzierung aus der Mehrwertsteuer (Ende 2017).

Die Eingliederungstätigkeit der IV wird laufend optimiert
Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die IV optimieren die Eingliederungstätigkeit laufend, unter anderem mit der Evaluation von erfolgversprechenden Modellen und der Förderung der Zusammenarbeit der Akteure. Zu den zwei Pilotprojekten «Ingeus» und «ConCerto» liegen die Schlussberichte vor. Ebenfalls publiziert wurden die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Arbeitgebenden zu ihrer Beurteilung der IV und deren Eingliederungsinstrumente sowie zu ihrer Bereitschaft, sich für die berufliche Eingliederung von Personen mit gesundheitlicher Einschränkung einzusetzen.

Pilotprojekt «Ingeus»
Ziel dieses Pilotprojekts war Erkenntnisse zu gewinnen, inwiefern Personen, die schon seit Jahren eine IV-Rente erhalten, mit einem einfachen, intensiven, arbeitsmarktorientierten Coaching und mit Nachbetreuung eine Stelle in der freien Wirtschaft finden und auch längerfristig behalten können. Mit der Ausrichtung auf IV-Rentnerinnen und ‑Rentner entspricht «Ingeus» einer der Zielsetzungen der IV-Revision 6a. Die Evaluation zeigt, dass das zielorientierte Coaching besonders für Personen mit einer körperlichen Einschränkung ein erfolgversprechender Ansatz ist, um die berufliche Wiedereingliederung zu fördern. Der Ausbau auf andere Zielgruppen wäre aber möglich. Die Auswertung wird fortgeführt, und das Instrument «Ingeus» steht den IV-Stellen weiterhin zur Verfügung.

Pilotprojekt «ConCerto»
«ConCerto» ist ein Modell für die möglichst effiziente Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden, IV-Stellen, Pensionskassen, Krankentaggeld- und Unfallversicherern. Es funktioniert über definierte Prozesse und Schnittstellen sowie klar festgehaltene Verantwortlichkeiten, Aufgabenverteilung, Kommunikationswege und Fristen. Die Evaluation hält «ConCerto» für geeignet, um das Ziel der raschen und somit erfolgreicheren Eingliederung zu erreichen. Das Modell eignet sich insbesondere für grosse Unternehmen. Bei der weiteren Entwicklung von «ConCerto» und seiner Umsetzung in der Praxis soll das Modell so angepasst werden, dass auch KMU es besser übernehmen können und dass weitere wichtige Partner, wie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, frühzeitig einbezogen werden.

Arbeitgebende und IV-Stellen müssen sich weiterhin und verstärkt engagieren
Damit die Eingliederung durch die IV zu einer Anstellung im ersten Arbeitsmarkt führt, braucht es eingliederungsbereite Arbeitgeber. Eine 2014 durchgeführte, breit abgestützte Befragung von Arbeitgebenden zeigt, dass nach wie vor sehr viele von ihnen bereit sind, Menschen mit Behinderung weiter zu beschäftigen oder neu anzustellen. Im Vergleich mit der Befragung von 2012 ist allerdings keine deutliche Steigerung dieser Bereitschaft festzustellen. 2014 erklärten sich 55% „sicher“ oder „eventuell“ bereit, mit Hilfe der IV gesundheitlich Beeinträchtigte einzustellen (2012: 53%). 30% deklarierten, in den drei vorhergehenden Jahren eine oder mehrere Personen mit gesundheitlicher Einschränkung weiter beschäftigt zu haben (2012: 32%). Hier braucht es weiterhin und verstärkt das Engagement der Arbeitgebenden wie auch der kantonalen IV-Stellen.

Adresse für Rückfragen:

Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel. 058 462 91 32
Stefan Ritler, Vizedirektor
Leiter Geschäftsfeld IV
Quelle: BVS
Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *