Millionengewinn für Novartis wegen Pensionskassen-Revision

Eine Gesetzesänderung im BVG hat der Novartis einen Millionengewinn beschert. Das bestätigt der Basler Pharmakonzern gegenüber der Handelszeitung. Demnach konnte das Unternehmen Ende 2017 Vorsorgeverpflichtungen im Umfang von 216 Millionen Franken auflösen, weil es für Gelder in seinen Kader-Pensionskassen nicht mehr haften muss. Dabei handelt es sich um sogenannte 1e- Plan-Kaderkassen, bei denen die Versicherten selber bestimmen können, wie das Kapital angelegt wird.

Die im November 2017 in Kraft getretene Gesetzesänderung sorgt für Goldgräberstimmung im Vorsorgegeschäft. Nicht nur Pensionskassen, Sammelstiftungen und Versicherungskonzerne bringen sich in Stellung für das Geschäft mit 1e-Geldern. Auch Banken wie UBS und Credit Suisse drängen mit eigenen Vorsorgestiftungen neu ins Pensionskassengeschäft.

100 bis 200 Milliarden Franken schwerer Markt für Kaderkassen

Das Marktpotenzial ist gross. Von den 1000 Milliarden Franken, die in der beruflichen Vorsorge verwaltet werden, qualifizierten wohl 100 bis 200 Milliarden für 1e-Pläne, schätzt Hans-Jakob Stahel, Leiter Unternehmenskunden beim Lebensversicherer Swiss Life.

Über 1e-Pläne können sie lukrative Kundschaft akquirieren, da diese Kaderkassen lediglich Personen offenstehen, die mehr als 126’900 Franken pro Jahr verdienen. Weil sie als überobligatorisch gelten, sind 1e-Kassen weniger streng reglementiert als normale Pensionskassen.

Flucht aus der Umverteilung

Das neue Geschäft hat auch volkswirtschaftliche Auswirkungen. Es entzieht Pensionskassen und BVG-Vollversicherungen überobligatorisches Kapital. Über das Umlagern von Vorsorgegeldern von normalen Pensionskassen in 1e-Kaderkassen könnten sich Gutverdienende der Umverteilung im BVG entziehen, sagt Stahel. «Das ist eines der Verkaufsargumente für 1e.»

Wegen der Auftrennung können Beiträge in die Kaderkassen nicht für die Quersubventionierung von Pensionskassen-Renten verwendet werden. Je länger ein zu hoher Mindestumwandlungssatz gelte, desto mehr werde Wachstum ausserhalb des BVG-Obligatoriums gefördert, konstatiert Stahel. Es bringe nichts, das zu kritisieren, solange man die Gesetze nicht ändere.

Quelle: Handelszeitung
04.04.2018