Neuregelung der beruflichen Vorsorge des Kantons St. Gallen

Seit Beginn dieses Jahres betreibt die St.Galler Pensionskasse als selbständige öffentlich-rechtliche Stiftung die berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden des Kantons und die Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule. Die neue Vorsorgeeinrichtung für rund 23’100 aktive Versicherte und rund 7’700 Leistungsempfänger hat ihre Geschäftstätigkeit mit einem Vermögen von gegen 7 Mia. Franken und einem Deckungsgrad von 100.35 Prozent aufgenommen. Darin enthalten ist der vom Kanton geleistete Ausfinanzierungsbeitrag von 287.1 Mio. Franken.

Am 9. Juni 2013 hat das St.Galler Stimmvolk dem Gesetz über die St.Galler Pensionskasse mit klarer Mehrheit zugestimmt. Damit wurde der Weg frei für die Zusammenführung und Verselbständigung der bisher vom Kanton geführten Versicherungskasse für das Staatspersonal und der Kantonalen Lehrerversicherungskasse auf den 1. Januar 2014. Die beiden von der Finanzkontrolle geprüften Schlussbilanzen per 31. Dezember 2013 bildeten die Grundlage für die Eröffnungsbilanz der neuen St.Galler Pensionskasse. Deren Revisionsgesellschaft hat die Eröffnungsbilanz ebenfalls überprüft, so dass die Überführung der beiden unselbständigen Versicherungskassen in die rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständige St.Galler Pensionskasse abgeschlossen ist.

Ausfinanzierungsbetrag und Mitarbeiterbeteiligung definitiv festgelegt

Im Rahmen dieser Verselbständigung hat der Kanton der St.Galler Pensionskasse einen Ausfinanzierungsbeitrag von 287.1 Mio. Franken geleistet. Mit diesem Betrag wurden einerseits die per 31. Dezember 2013 bestehenden Unterdeckungen der beiden Versicherungskassen ausgeglichen. Andererseits wurden damit die Kosten zur Wahrung des Besitzstandes bei konstanter Leistung abgegolten. Am gesamten Ausfinanzierungsbeitrag beteiligen sich die Versicherten mit einem Viertel, d.h. mit 71.8 Mio. Franken. Diese Beteiligung erfolgt in Form eines Lohnabzugs von 1 Prozent, der voraussichtlich bis Mitte 2018 vorgenommen wird.

Integration des Amtes für Vermögensverwaltung in die St.Galler Pensionskasse

Die Überführung der Versicherungskasse des Staatspersonals und der Lehrerversicherungskasse in die selbständige St.Galler Pensionskasse per 1. Januar 2014 hat zur Folge, dass das bisher dem Finanzdepartement zugeordnete Amt für Vermögensverwaltung aus Compliance Gründen und infolge neuer regulatorischer Bestimmungen der Finanzmarktaufsicht kein Drittvermögen mehr verwalten darf. Es wurde deshalb bereits im Frühjahr 2014 in Aussicht genommen, das Amt für Vermögensverwaltung so rasch wie möglich in die St.Galler Pensionskasse zu integrieren.

Nachdem die erforderliche Bewilligung der Finanzmarktaufsicht für die Umwandlung der Gallus-Fonds in Einanlegerfonds vorliegt, soll in einem ersten Schritt bereits per 1. November 2014 der Wertschriftenbereich in die Pensionskasse eingegliedert werden, in einem zweiten Schritt per 1. Januar 2015 auch der Teil Liegenschaftenverwaltung. Auf diesen Zeitpunkt des Jahreswechsels wird das Amt für Vermögensverwaltung vollständig in die St.Galler Pensionskasse übergehen. In einer Übergangsphase wird die St. Galler Pensionskasse noch verschiedene Leistungen für die Vermögensverwaltung vom Kanton beziehen (Rechnungswesen, Personaladministration, Infrastruktur). Diese Leistungen werden auf Basis von Leistungsvereinbarungen verrechnet.

Quelle: Kanton St. Gallen

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