Trotz Bundesgerichtsurteil: Pensionskasse kann nicht einfach Geld nachfordern

Das Bundesgerichtsurteil gegen Rudolfstetten heisst noch nicht, dass die Aargauische Pensionskasse APK bei allen Gemeinden, die 2008 die Vorsorgeeinrichtung gewechselt haben, widerstandslos Millionen nachfordern kann.

Gleich nach Bekanntwerden des Urteils machte zum Beispiel Zofingen geltend, dass man sich in einer besonderen Situation befinde: Die Stadt war der APK-Vorgängerin 1984 voll ausfinanziert beigetreten, einem neuen Rechnungslegungsmodell, auf dem die Forderungen von 15 Millionen gegenüber Zofingen beruhen, habe man aber nie zugestimmt. Die Stadt dürfte sich somit in einer anderen rechtlichen Position befinden als Rudolfstetten, sagte Ammann Hans-Ruedi Hottiger.

Wohlen ohne Rückstellungen

Die vom Bundesgericht – im Gegensatz zum Aargauer Versicherungsgericht – nun bejahte volle Nachschusspflicht für die Unterdeckung zum Zeitpunkt des Austritts kommt die betroffenen Gemeinden teuer zu stehen.

Die Forderung gegenüber Wohlen zum Beispiel beläuft sich auf gut 7 Millionen, inklusive Zinsen auf rund 9,5 Millionen Franken. Vizeammann Paul Huwiler hütet sich aber, diese Zahl bzw. eine entsprechende Verpflichtung gegenüber der APK zu bestätigen.

Auch er stellt sich auf den Standpunkt, dass zuerst aufgrund der Begründung des Bundesgerichtsurteils analysiert werden müsse, ob der Fall in seiner Gemeinde gleich gelagert ist wie in Rudolfstetten. Weitere Gerichtsverfahren seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschliessen, meint Huwiler.

Muss Wohlen zahlen, wird das für die Gemeinde zum finanziellen Kraftakt: Man hat keine Rückstellungen getätigt. Flattere eine 9-Millionen-Rechnung ins Haus, habe das zwar noch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Erfolgsrechnung, weil man die entsprechenden Rückstellungen mit der Aufwertungsreserve gemäss dem neuen Rechnungslegungsmodell verrechnen könne.

Aber es fliesse Liquidität ab und die Gemeinde müsste Geld aufnehmen, um die Forderung der APK zu erfüllen. Ob das verkraftbar ist, müsste zu gegebener Zeit diskutiert werden, so Huwiler.

Dass nun reihenweise Gemeinden die Steuern erhöhen müssen, um Pensionskassengeld nachzuschiessen, scheint nicht zu befürchten.

Die fast 1,5 Millionen, die Rudolfstetten im Musterprozess aufgebrummt bekam, sind zwar ein happiger Brocken. Gleich nach Bekanntwerden des Urteils hat der Gemeinderat die Bevölkerung orientiert, dass man bereits die nötigen Rückstellungen vorgenommen habe. Eine Steuererhöhung müsse deswegen nicht in Betracht gezogen werden.

Gleich tönt es in Bremgarten. «Für den Fall, dass die Übung schiefgeht, wurden Rückstellungen vorgenommen», sagt Stadtschreiber Rolf Küng. Die Forderungen der APK belaufen sich auf rund 2,8 Millionen, ohne Zinsen. Man müsse nun ausrechnen, wie viel auf die Gemeinde, auf die Ortsbürgergemeinde und die Zivilschutzorganisation Mittleres Reusstal entfalle. Man gehe aber davon aus, dass die zurückgestellten Mittel ausreichen.

Auch in Frick hat man enttäuscht, aber nicht in Panik vom Urteil Kenntnis genommen. Man habe schon über zwei Millionen bezahlt, das Bundesgerichtsurteil habe sicher keine steuerlichen Konsequenzen, so Gemeindeschreiber Heinz Schmid.

Quelle: Aargauer Zeitung

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