Frage:
„Mein Arbeitgeber hat während über zehn Jahren keine Beiträge an meine Pensionskasse einbezahlt. Die AHV-Beiträge wurden korrekt abgerechnet. Mein Lohn lag immer über CHF 50’000.–. Was kann ich tun?“
Antwort:
Die gute Nachricht zuerst: Sie waren trotz fehlender Einzahlung grundsätzlich versichert – zumindest für die Risiken Tod und Invalidität. Das garantiert die sogenannte Stiftung Auffangeinrichtung, eine staatlich beaufsichtigte Institution. Sie springt immer dann ein, wenn ein Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt.
In Ihrem Fall schuldet Ihr Arbeitgeber der Stiftung sämtliche BVG-Beiträge für den betroffenen Zeitraum – inklusive der Risikobeiträge. Die Sparbeiträge zur Altersvorsorge (sogenannte Altersgutschriften) müssen ebenfalls nachbezahlt werden. Dabei gilt: Die Hälfte dieser Beiträge entfällt auf Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Ihr Arbeitgeber kann diesen Anteil rückwirkend von Ihnen einfordern und weiterleiten.
Warum wurde ich nicht automatisch versichert?
Normalerweise hätte Ihre AHV-Ausgleichskasse Sie der Stiftung Auffangeinrichtung melden müssen, sobald klar war, dass keine Pensionskasse besteht. In diesem Fall wären Sie automatisch („zwangsweise“) bei der Stiftung versichert worden – ohne eigenes Zutun.
Was Sie jetzt tun können:
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Wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse und verlangen Sie eine Klärung.
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Kontaktieren Sie die Stiftung Auffangeinrichtung. Sie gibt Auskunft über Ihre versicherte Zeit und prüft die Beitragspflicht Ihres Arbeitgebers.
Beide Stellen sind verpflichtet, Ihnen zu helfen und den Fall sauber aufzuarbeiten.