Frage von L.K. aus A.:
„Mein Arbeitgeber hat mir aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Ich möchte später auf jeden Fall eine Rente aus der Pensionskasse erhalten. Was muss ich tun?“
Antwort:
Wenn Sie arbeitslos werden, bleiben Sie ab dem ersten Tag mit Anspruch auf Arbeitslosentaggeld automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.
Falls Sie zusätzlich weiterhin Altersguthaben aufbauen möchten – also eine spätere Rente anstreben –, ist eine freiwillige Weiterversicherung gemäss Art. 47 BVG möglich.
Diese muss innerhalb von drei Monaten nach Austritt aus der bisherigen Vorsorgeeinrichtung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie bereits mindestens 58 Jahre alt sind und die bisherige Anstellung aus wirtschaftlichen Gründen beendet wurde.
Mit dieser freiwilligen Weiterführung können Sie das bestehende Altersguthaben weiter verzinsen lassen und bei Erreichen des Rentenalters eine Altersrente beziehen.
Bitte beachten Sie: Die Beiträge müssen vollständig selbst getragen werden – also inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
Sparbeiträge dürfen reduziert werden, um die finanzielle Belastung zu senken. Die gewählte Beitragshöhe bleibt danach unveränderbar.
Was geschieht mit Ihrem bisherigen Pensionskassenguthaben (Freizügigkeitsleistung)?
Sie haben folgende Möglichkeiten:
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Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice
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Überführung in einen Auszahlungsplan
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Kauf einer Leibrente im Rahmen der Säule 3a
Wichtige Kennzahlen ab 2025:
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Eintrittsschwelle BVG: CHF 22’680 pro Jahr
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Koordinationsabzug: CHF 26’460
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Maximal versicherter Lohn: CHF 64’260
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Risikobeitrag: 0,25 % des versicherten Taggelds (hälftig getragen von Ihnen und der ALV)
Empfehlung:
Melden Sie sich frühzeitig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Prüfen Sie, ob eine freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge nach Artikel 47 BVG für Sie infrage kommt. So können Sie die Voraussetzungen für eine spätere Altersrente aus der Pensionskasse sichern.
Für eine persönliche Einschätzung oder Unterstützung beim Antrag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.