Mindestzins / BVG-Mindestzinssatz

Der BVG-Mindestzinssatz ist derjenige Zins, mit welchem die nach dem BVG-Obligatorium angesparten Vorsorgeguthaben der berufstätigen Versicherten verzinst werden müssen. Der Bundesrat legt den BVG-Mindestzins aufgrund Art. 15 Abs. 2 BVG fest und überprüft ihn periodisch mindestens alle zwei Jahre. Als Grundlage für den Entscheid dient die jeweilige Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission), […]