Todesfall: Leistungen und Begünstigung

In der beruflichen Vorsorge sind die Hinterlassenenleistungen und die Anspruchsberechtigten in den Artikeln 18 bis 26a BVG festgelegt. Voraussetzung für einen Anspruch besteht unter anderem dadurch, dass der Verstorbene bei Eintritt des Todes versichert war oder eine Invaliden- oder Altersrente erhielt. Verheiratete Paare Der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn er […]