Zentralstelle 2. Säule

Die Zentralstelle 2. Säule ist Verbindungsglied zwischen den Vorsorgeeinrichtungen nach BVG und den Versicherten. Alle Die Einrichtungen der 2. Säule und Stellen, welche Freizügigkeitskonten und -policen führen sind verpflichtet, Guthaben der Zentralstelle zu melden1. Zweck der Zentralstelle ist, die Verbindung der Guthaben mit den Eigentümern sicherzustellen. Eine versicherte Person kann jederzeit den Antrag auf Überprüfung […]