Rückdeckung / Rückversicherung einer Vorsorgeeinrichtung

Die Rückdeckung ist die Versicherung der Vorsorgeeinrichtung. Da ein Vorsorgewerk oder eine Vorsorgeeinrichtung keine Versicherung im eigentlichen Sinn darstellt, wird von Rückdeckung gesprochen. Nach Umfang der Rückdeckung wird unterschieden:

  • Rückdeckung mit Pauschalprämie
  • Kongruente Rückdeckung
  • Summenexzedentenversicherung zur Absicherung von Spitzenrisiken
    • Stop Loss
    • Excess of Loss

In der Rückdeckung mit Pauschalprämie, wie bei der kongruenten Rückdeckung, werden die Risiken Tod und Invalidität mit den entsprechenden Anwartschaften für Partner- und Kinderrenten abgedeckt.

Bei der Rückdeckung mit Pauschalprämie wird das versicherungstechnische Risiko zu Beginn der Laufzeit ermittelt und der Prämiensatz – in der Regel für drei bis fünf Jahre – festgesetzt. Ein- und Austritte werden innerhalb eines Toleranzbereiches nicht berücksichtigt. Der Pauschal-Prämiensatz bezieht sich auf die versicherte Jahreslohnsumme.

Bei der kongruenten Rückdeckung wird der Versichertenbestand bei der Vorsorgeeinrichtung, wie auch bei der Versicherungsgesellschaft geführt. Hier werden Ein- und Austritte berücksichtigt, die Prämie bildet das versicherungstechnische Risiko genau ab.

Oft wird unter kongruenter Rückdeckung auch die Abbildung der Versicherungsleistung gemäss Reglement (Reglementsdeckung) verstanden.

Wird eine  der oben beschriebenen Rückdeckungen eingerichtet, werden die von der Stiftung gebildeten Schadenreserven aufgelöst, was den Deckungsgrad erhöht. Zudem wird die Vorsorgeeinrichtung in einem Schadenfall administrativ erheblich entlastet, da die Abwicklung und Verwaltung der Invaliditäts- und Todesfälle abgegeben wird.

Bei einer Deckung des Summenexzedenten, wie einem Stop Loss, besteht für die Vorsorgeeinrichtung ein Selbstbehalt für Schadenfälle. Wird dieser überschritten, kommt die Rückdeckung bis zu einem Maximalbetrag zum Tragen. Die Differenz zwischen Selbstbehalt und Maximalwert wird Haftstrecke genannt. Einzelschäden, welche den Maximalwert überschreiten, können mit einer Excess of Loss Rückdeckung abgesichert werden. Je kleiner der Selbstbehalt gewählt wird, desto grösser ist der Risikotransfer und somit die Risikoprämie. Die Versicherungsprämie entpricht auch hier einem Pauschalsatz.

Je nach Überschussmodell wird ein Grossteil der Versicherungsprämie zurückerstattet.