Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung

Gemäss Scheidungsrecht werden die Vermögen der beruflichen Vorsorge bei Scheidung je hälftig geteilt. Die Rechtslage war bis 2016 dann unbefriedigend, wenn eine Person bereits eine Rente erhielt. Die Vermögen wurden nicht mehr geteilt, diejenige Person ohne Rentenanspruch erhielt eine „angemessene Entschädigung“. Das neue Scheidungsrecht, das per 01.01.2017 eingeführt wurde, sieht deshalb folgende Änderungen vor:

  • Vorsorgevermögen werden grundsätzlich geteilt, und zwar auch dann, wenn bereits ein Vorsorgefall eingetreten ist
  • Stichtag für die Betrachtung ist die Einleitung des Scheidungsverfahrens – und nicht mehr der Zeitpunkt der Scheidung
  • Bei Invalidität wird eine hypothetische Austrittsleistung berechnet, auf die ein Anspruch besteht
  • Bei Invalidenrentnern nach Erreichen des Pensionsalters erfolgt der Ausgleich durch Teilung der Rente, auf welche neu ein Leben lang Anspruch besteht
  • Im Einvernehmen können scheidende Eheleute ein anderes Teilungsverhältnis vereinbaren oder auf einen Ausgleich ganz oder teilweise verzichten. Voraussetzung ist, dass die „angemessene Vorsorge“ gewährleistet bleibt. Das Gericht prüft nach, ob diese Voraussetzung erfüllt ist

Mit dem neuen Gesetz werden Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen verpflichtet, die Vorsorgeguthaben der Zentralstelle 2. Säule zu melden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundlagen zur Berechnung zur Verfügung stehen.

Ein Vorsorgeguthaben soll nach der Revision nicht mehr ohne Wissen des Partners ausbezahlt werden können. Neu soll das erhaltene Vorsorgeguthaben bei einer Scheidung bei der Stiftung Auffangeinrichtung in eine Rente umgewandelt werden können.

In Bezug auf den Vorsorgeausgleich bei internationalen Rechtsverhältnissen sind neu ausschliesslich die Schweizer Gerichte zuständig.

Die nach altem Recht gesprochenen „angemessenen Entschädigungen“ können unter bestimmten Voraussetzungen in lebenslängliche Renten umgewandelt werden und erlöschen nicht mehr mit Tod der verpflichteten Person.


Quellen:
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/4887.pdf

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/legislaturrueckblick?AffairId=20130049

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a122
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a123
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a124 (neu)

Vergleiche:
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=62070
PDF Informationsbroschüre des Bundes