Mein Arbeitgeber hat die BVG-Beiträge nicht bezahlt – Was ist zu tun

Frage: Mein Arbeitgeber hat über zehn Jahre lang die Vorsorgebeiträge nicht einbezahlt. Die AHV-Beträge wurde hingegen korrekt abgerechnet. Ich hatte immer ein Einkommen von über CHF 50`000.–. Was kann ich tun?

Erst die gute Nachricht: Sie waren während der ganzen Zeit Ihrer Anstellung obligatorisch im BVG für die Risiken Invalidität und Todesfall versichert. Garantin hierfür ist die Stiftung Auffangeinrichtung, welche in diesem Fall die Leistungen geleistet hätte. In der Stiftung Auffangeinrichtung werden alle Personen angeschlossen, welche sonst keine Pensionskasse finden oder sich keiner anschliessen, obschon Pflicht dazu bestand.

Ihr Arbeitgeber schuldet der Stiftung Auffangeinrichtung sämtliche BVG-Pensionskassen Beträge für die letzten zehn Jahre – also auch die Risikobeiträge. Da die Sparbeiträge im BVG hälftig geteilt werden, kann er in der Folge Ihren Sparanteil in die Pensionskasse zurückfordern.

Ungeklärt ist in Ihrem Fall, aus welchem Grund die AHV-Ausgleichskasse Sie nicht bei der Stiftung Auffangeinrichtung angemeldet hat. In der Regel ist es so, dass die Ausgleichskassen BVG-Pflichtige ohne Anmeldung bei der Stiftung Auffangeinrichtung melden und diese dann ohne eigenes zutun „zwangsversichert“ werden.

Als nächste Kontaktstelle empfehle ich Ihnen die AHV-Ausgleichskasse sowie die Stiftung Auffangeinrichtung.

4 comments
  1. Otto Anita
    Otto Anita
    19. Januar 2018 at 7:32

    Ich arbeite im Verkauf als Aushilfe seid 26.2.2017. Bis ende 2017 bezog ich einen Gesamt-lohn von Fr. 33000.00 mir wurde nach mehrmaligem Nachfragen bei der Ladenleiterin so wie der Regionalleiterin, mitgeteilt das im ersten Jahr der BVG Abzug gesamthaft im Dezemberlohn vorgenommen werde, da dies nicht geschah und mit meine direkten Vorgesetzten nicht weiterhelfen konnten, bekam ich die Nummer des Lohnbüros, wo mir mitgeteilt wurde das das Jahr 2017 bereits abgerechnet wurde und rückwirkend keine Anmeldung mehr erfolgen könne.
    Meine Frage ? Wie kann ich mich dagegen Wehren und meinen Anspruch auf Versicherung geltend machen.
    Ich Danke Ihnen für eine Baldige Antwort.
    *

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    • diepensionskasse
      diepensionskasse • Post Author •
      27. Januar 2018 at 10:11

      Guten Tag Frau Otto
      In einem ersten Schritt ist ein kurzes Gespräch mit dem Leiter oder der Leiterin des HR sinnvoll. Er/Sie sollte die nötige Fachkompetenz haben und wird veranlassen, dass Sie rückwirkend angemeldet werden. Falls auch dies nichts hilft, wenden Sie sich an die Pensionskasse und erläutern Sie den Sachverhalt. Es ist davon auszugehen, dass man ihnen spätestens dort abschliessend weiterhelfen wird. – Freundliche Grüsse nach Schaffhausen! – Team die-pensionskasse.ch

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  2. chantal hildebrand
    chantal hildebrand
    30. August 2018 at 12:04

    guten tag.. ich habe noch in der probezeit wieder die stelle verlassen und habe eine abrechnung von der Pensionskasse erhalten. doch der Brutto versicherten Lohn auf der Abrechnung ist weniger als das was in meinen Lohnabrechnungen steht?
    was soll ich tun

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    • diepensionskasse
      diepensionskasse • Post Author •
      2. September 2018 at 14:15

      Sehr geehrte Frau Hildebrand, möglicherweise sehen Sie auf der Abrechnung der Pensionskasse den koordinierten Lohn. Das bedeutet, dass von Ihrem Jahresgehalt CHF 24`675 abgezogen wurden. Dieses Vorgehen ist üblich, um die Leistungen der AVH/IV zu berücksichtigen. Dieser koordinierte Lohn entspricht dann Ihrem versicherten Lohn. Falls allerdings der Pensionskasse ein falscher Jahreslohn gemeldet wurde, wenden Sie sich bitte zuerst an den Arbeitgeber. Er wird der Pensionskasse die Korrektur mitteilen. Falls nicht, wenden Sie sich bitte direkt an die Pensionskasse. – Peter Tobler, Team Pensionskasse

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