Altersvorsorge 2020: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge verabschiedet und unterbreitet ihn Kantonen, Verbänden und Parteien zur Stellungnahme. Die Reform sorgt dafür, dass das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleibt, dass die 1. und 2. Säule langfristig ausreichend finanziert sind und dass die Leistungen von AHV und beruflicher Vorsorge den geänderten Bedürfnissen entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die Reform erneuert die Altersvorsorge umfassend, in einem ausgewogenen und gesamtheitlichen Paket, und stellt die Interessen der Versicherten in den Mittelpunkt.

Die Reform Altersvorsorge 2020 basiert auf den Leitlinien vom 21. November 2012 und den Eckwerten vom 21. Juni 2013, die der Bundesrat verabschiedet hat. Sie enthält die folgenden Kernelemente:

  • Referenzalter für den Rentenbezug in beiden Säulen bei 65 Jahren harmonisieren
  • Flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung ermöglichen
  • Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge anpassen und deren Leistungsniveau erhalten
  • Überschussverteilung, Aufsicht und Transparenz im Geschäft mit der 2. Säule verbessern
  • Leistungen und Beiträge an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen
  • Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende in der AHV gleich behandeln
  • Verbleibende Finanzierungslücke in der AHV mit Mehrwertsteuern statt mit Leistungsabbau überbrücken
  • Liquidität der AHV in schlechten Zeiten schützen
  • Finanziellen Handlungsspielraum des Bundes erhalten

Gesamtheitlicher Ansatz schafft Transparenz und Vertrauen

Diese Elemente bilden zusammen ein ausgewogenes Reformpaket, welches das Leistungsniveau der Altersvorsorge sicherstellt, die Finanzierung der 1. und 2. Säule sichert, die Lasten gerecht verteilt und die schweizerische Altersvorsorge zukunftsfähig macht. Mit der Gesamtsicht und dem ganzheitlichen Reformansatz über beide Säulen der Altersvorsorge eröffnen sich Handlungsspielräume und es entsteht Transparenz. Das schafft Vertrauen und bildet die Grundlage dafür, dass die Reformblockade der vergangenen Jahre überwunden werden kann.

Die Reform der Altersvorsorge macht die Änderung verschiedener Gesetze notwendig, erfordert aber auch einen separaten Bundesbeschluss für die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze, die in der Verfassung verankert sind. Damit der gesamtheitliche Ansatz der Reform gewahrt bleibt, fasst der Bundesrat alle notwendigen Gesetzesänderungen in einen einzigen Rechtserlass und verbindet diesen mit der Verfassungsänderung. Damit ist sichergestellt, dass es nicht möglich ist, die Änderungen bei der Altersvorsorge anzunehmen, aber deren Finanzierung zu verweigern, oder umgekehrt die Reformen abzulehnen, aber trotzdem die zusätzlichen Mittel einzufordern. Auch das schafft Vertrauen in die Reform.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2014. Nach der Auswertung der Eingaben will der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2014 die Botschaft zur Reform Altersvorsorge 2020 vorlegen.

Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen

Gleichzeitig mit dem Vorentwurf der Reform Altersvorsorge 2020 hat der Bundesrat einen Bericht zur Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen verabschiedet. Der Bericht erfüllt die Forderung verschiedener Postulate aus dem Parlament. Er beschreibt das geltende Finanzsystem der AHV, der Invalidenversicherung, der Ergänzungsleistungen, der beruflichen Vorsorge, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Erwerbsersatzordnung, der Arbeitslosenversicherung sowie der Familienzulagen und macht Aussagen zur möglichen Entwicklung im Projektionszeitraum 2013 bis 2035. Die demographischen Szenarien und ökonomischen Eckwerte, die den Projektionen zugrunde liegen, werden ausführlich beschrieben.

Kostenentwicklung und Reformbedarf bei den Ergänzungsleistungen

Der Bundesrat hat zudem den Bericht über die Kostenentwicklung und den Reformbedarf bei den EL verabschiedet, Dieser gibt Aufschluss über die Gründe der Kostensteigerung und zeigt Möglichkeiten auf, wie das EL-System optimiert werden könnte. Der Anteil Pensionierter, die zusätzlich zur AHV-Rente auch auf EL angewiesen sind, ist mit rund 12 Prozent seit Jahren ziemlich konstant, aber die Ausgaben für die EL sind kontinuierlich gestiegen. Das hat zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Anlass gegeben.

 

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

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