An einem Tabu rütteln

Die Aufgabe des Euro-Mindestkurses und die Einführung von Negativzinsen durch die SNB könnten zu einer Preisdeflation und zu stagnierenden Löhnen führen. In einem solchen Szenario könnte auch der Mischindex der AHV ins Minus rutschen und die Renten müssten entsprechend gekürzt werden. Politisch ist eine solche Anpassung wenig wahrscheinlich, wie Erfahrungen aus Deutschland und Schweden zeigen. Daraus kann die Schweiz lernen.

Die aktuellen Gesetze beruhen auf vergangenen Denkmustern. Ein Beispiel liefert der Mechanismus zur Indexierung der AHV-Renten: Neue und laufende Renten werden anhand des Mischindexes in der Regel alle zwei Jahre angeglichen. Dieser 1979 mit der 9. AHV-Revision eingeführte Rentenindex ist das arithmetische Mittel des vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ermittelten Lohnindexes und des Landesindexes der Konsumentenpreise (Art. 33ter, AHVG). Ziel der ersten Komponente des Mischindexes ist die Sicherung der Ersatzquote der Neurentner in der 1. Säule. Die zweite Komponente dient der Aufrechterhaltung der Kaufkraft der Rentner.

AHV und Teuerung

Grund für die Zusammenfassung beider Komponenten in einem einzigen Index war zunächst, die Debatte über die unterschiedliche Behandlung von neuen und älteren Rentnern zu beenden. Wiederholte Teuerungsspitzen zwischen 1970 und 1990 führten 1992 zur Einführung einer neuen Gesetzesklausel: Sobald die Inflation 4 Prozent übersteigt, kann die Anpassung bereits nach einem Jahr erfolgen. Diese Klausel wurde 1993 aktiviert. Seither kam es erneut alle zwei (ungeraden) Jahre zu Anpassungen der AHV-Renten.

Werden die Renten sinken?

«1979 (bei Einführung des Mischindexes) war ein Deflationsszenario kein Thema», gesteht der ehemalige BSV-Vizedirektor und Chef der Abteilung AHV, Alfons Berger. Die 1. Säule enthält keine besondere Bestimmung für diesen Fall. Nach Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die SNB ist eine Deflation heute wahrscheinlich. Auch das KOF rechnet mittelfristig mit einer solchen Entwicklung. Ein Preisrückgang erhöht automatisch die Kaufkraft. Damit wird es schwieriger, Forderungen einer Anhebung der Nominallöhne zu begründen. Im Gegenteil: Bleibt der Franken stark, zeichnen sich in gewissen Exportbranchen und in den Grenzregionen sogar Lohnsenkungen ab. Dass die Löhne in allen Sektoren fallen, bleibt zwar unwahrscheinlich. Eine Stagnation liegt aber durchaus im Bereich des Möglichen. Die Preise würden also sinken und die Löhne leicht ansteigen. Der Mischindex könnte damit ins Minus rutschen, und die AHV-Renten müssten gekürzt werden. Technisch wäre eine solche Kürzung gerechtfertigt. Ihre politischen Chancen sind aber ungewiss.

Erfahrung in Deutschland

In Deutschland ist im Prinzip eine automatische Anpassung der Renten an die Entwicklung der Gesamtlohnsumme vorgesehen. Als 2009 aber ein Einbrechen dieses Faktors drohte, führte die Politik sehr schnell eine Schutzklausel ein, um die Renten nominal auf demselben Niveau zu halten. Als Ausgleich müssen Rentenanpassungen nach oben in den Folgejahren um die Hälfte reduziert werden, bis die Auswirkungen der Schutzklausel wettgemacht sind. Wirtschaftlich ist ein solcher Aufschub nicht zu rechtfertigen. Im umgekehrten Fall würde ein Einfrieren der Renten nicht akzeptiert werden. Da die Stagnation jedoch nicht lange dauerte, hielten sich die finanziellen Folgen für die Altersvorsorge in Deutschland in Grenzen.

Steuerliche Ausgleichsmassnahmen in Schweden

In Schweden hängt die Höhe der Renten vom Deckungsgrad der 1. Säule ab. Fällt dieser unter 100 Prozent, müssen die Renten gekürzt werden. Dieser Fall trat nach der Finanzkrise von 2008 ein. Im Gegensatz zu den Deutschen setzten die Schweden ihren Stabilisierungsmechanismus eins zu eins um. 2010 sanken die Renten um 3.0 Prozent, 2011 um 4.5 Prozent. Zur Stützung der Kaufkraft der Senioren verabschiedete die Regierung aber verschiedene Massnahmen wie Wohnbeihilfen oder Steuererleichterungen für Rentner. Vorteil dieses Ansatzes ist, dass er eine nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge sichert und für Transparenz bei der Umverteilung sorgt. Der Nachteil sind neue Ungerechtigkeiten. So weicht er vom Prinzip der gleichen Besteuerung für gleiche Einkommen ab und bevorzugt die Rentner, auf die zahlreiche Wählerstimmen entfallen. Langfristig könnte diese Art positiver Diskriminierung aber den Generationenvertrag unterlaufen.
In der Schweiz bleibt die Notwendigkeit einer Senkung der AHV-Renten vorläufig Gedankenspiel. Ganz beiseite räumen lässt sich die Idee aber nicht. Umso wichtiger ist es, von den politischen Erfahrungen im Ausland zu lernen: Wer vorbereitet ist, wird nicht auf dem falschen Fuss erwischt.

Quelle: Avenir Suisse

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