Austritt aus BVK – Erlenbach ist in der Zwickmühle

Die Verwirrung um den missglückten Wechsel der Pensionkasse der Gemeinde Erlenbach ist total. Fragen wirft nicht nur die Kündigung des bisherigen Versicherers BVK auf. Ungewiss ist auch, ob der Wechsel überhaupt vollziehbar ist.

Was ein Ende mit Schrecken werden sollte, wird zum Schrecken ohne Ende. Der Gemeinderat Erlenbach wollte das Gemeindepersonal nach der Pensionierung wirtschaftlich besserstellen. Den lange vorbereiteten Wechsel von der Pensionskasse BVK zur Profond liess er sich am 24. Oktober von der Gemeindeversammlung absegnen. Kostenpunkt: 1,22 Millionen Franken. Dachte man damals und schickte der BVK die Kündigung. Unterdessen ist aber klar, dass der Wechsel mehr als doppelt so viel kostet. Die externe Beratungsfirma hat sich grob verrechnet. Dieser Irrtum wurde erst kurz vor Vollzug des Kassenwechsels erkannt.

Ist Vertrag beendet?

Daraufhin zog der Gemeinderat die Notbremse und erklärte den Beschluss der Gemeindeversammlung «wegen eines Grundlagenirrtums» für nichtig. Eine solch kostspielige Änderung der Personalverordnung hätte der Gemeinderat niemals dem Souverän unterbreitet, heisst es in der Begründung. Deshalb werde der Wechsel zur Vorsorgekasse Profond auf den 1. Januar 2017 nicht vollzogen.

Die BVK hingegen betrachtet den bisherigen Vorsorgevertrag mit Erlenbach bereits für beendet, sagt Florian Küng, Leiter Kommunikation der BVK: «Es liegt uns eine rechtsgültig unterzeichnete Kündigung der Gemeinde Erlenbach vor.» Ein allfälliges Wiederaufnahmegesuch würde zwar geprüft. Küng lässt aber durchblicken, dass in einem solchen Fall Änderungen im Vertrag mit Erlenbach möglich sind. «Ein Wiederanschluss per 1. Januar 2017 würde die Versichertenstruktur der BVK verschlechtern», sagt er. Ob der Vertrag tatsächlich beendet oder, wie man in Erlenbach glaubt, erst mit der Bestätigung der Nachfolgekasse gekündigt ist, muss nun geklärt werden.

Entscheid noch diese Woche

Das Bundesversicherungsgesetz (BVG) könnte dazu die Antwort liefern. Roger Tischhauser, Direktor der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), bleibt neutral. «Bei der Auflösung eines Anschlussvertrages sind die Bestimmungen des BVG zu beachten», sagt er. Tischhauser verweist auf die Artikel 11 («Der Wiederanschluss an eine neue Vorsorgeeinrichtung erfolgt im Einverständnis mit dem Personal») und Artikel 53 e. Dort heisst es: «Fehlt eine Regelung im Anschlussvertrag oder kommt zwischen der bisherigen und der neuen Vorsorgeeinrichtung keine Vereinbarung zustande, so verbleiben die Rentenbezüger bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung.»

Florian Küng schiebt den Ball Erlenbach zu: «Falls die Rentenverpflichtungen nicht rechtzeitig einer neuen Pensionskasse übertragen werden können, müsste sich die BVK bei der Gemeinde Erlenbach schadlos halten», sagt Küng. Er sei «erstaunt über die aktuelle Situation, da wir dieGemeinde Erlenbach wiederholt und frühzeitig auf die hohen Kosten aufmerksam gemacht haben, die bei Kündigung des Anschlussvertrags, für einen Renteneinkauf in eine übernehmende Pensionskasse, anfallen.»

Ob es überhaupt zu einer Einigung zwischen BVK und Erlenbach kommen darf, ist ungewiss. Der Bezirksrat Meilen hat sich als Aufsichtsbehörde über die Gemeinden der Sache angenommen. «Wenn etwas falsch läuft, muss er aufsichtsrechtlich aktiv werden», sagt dessen Präsident Ueli Hofmann. Konkret wird geprüft, ob der Gemeinderat einen rechtskräftigen Beschluss der Gemeindeversammlung rückgängig machen kann.

Ein Urteil will der Bezirksrat noch diese Woche fällen. Entscheidet er gegen den Gemeinderat, muss dieser den Wechsel zur Profond vollziehen oder die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in einer Gemeindeversammlung nochmals über dieSache entscheiden lassen.

Quelle: Zürichsee-Zeitung
08712.2016

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