Berufliche Vorsorge: Kein Teuerungsausgleich bei BVG-Renten

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen wegen der geringen Teuerung auf Anfang 2015 nicht angepasst werden. Dies gab das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Freitag bekannt.

Massgebend ist die Preisentwicklung der letzten Jahre. Der Septemberindex 2014 sei niedriger als der Index von September 2011, hält das BSV fest. Deshalb müssten die Renten, die seit 2011 laufen, nicht angepasst werden. Auch bei den älteren Renten gibt es 2015 keine Anpassung.

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen bis zum Erreichen des Rentenalters periodisch an die Preisentwicklung angepasst werden. Zum ersten Mal wird der Teuerungsausgleich nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen sind an den Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt, finden in der Regel also alle zwei Jahre statt.

Diejenigen Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung angepasst. Über eine Anpassung entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung.

Leicht steigen werden kommendes Jahr die AHV- und IV-Renten. Die Minimalrenten steigen um 5 auf 1’175 CHF pro Monat, die Maximalrente um 10 auf 2’350 CHF. Dies hatte der Bundesrat Mitte Oktober beschlossen. Auch die Ergänzungsleistungen werden angehoben.

Quelle: NZZ/SDA
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