BLVK – Kritiker lassen sich nicht mundtot machen

Die hohen Vergütungen bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse bleiben ein Stein des Anstosses. Nun soll noch einmal darüber diskutiert werden.

In der BLVK, der Bernischen Lehrerversicherungskasse, rumort es noch immer. Streitpunkt sind die Entschädigungen der Verwaltungskommission. Als oberstes Organ der BLVK übt diese Kommission die Gesamtleitung aus und beaufsichtigt die Geschäftsführung der Pensionskasse. Die Verwaltungskommission genehmige sich «unanständig hohe Saläre», heisst es in einem im Dezember verschickten Schreiben. Die Kritiker und Verfasser des Briefs sind Jürg Boss, ehemaliger Präsident der Delegiertenversammlung (2002–2014), Urs Senften, Präsident des Wahlkreises Bern-Nord, Rolf Rüfenacht, ehemaliger Präsident des Wahlkreises Bern-Stadt, sowie Christoph Zürcher, während längerer Zeit Mitglied der Verwaltungskommission. «Den Versicherten werden höhere Beiträge und Kürzungen der zukünftigen Renten zugemutet, unter diesem Gesichtspunkt muss man sich fragen, ob die Vergütungen angemessen sind», sagt Boss. So wurde zum Beispiel auf das neue Jahr der technische Zinssatz von 3 auf 2,5 Prozent gesenkt. Dadurch entstehen Einbussen bei den Renten.

Grosse Unterschiede zur BPK

Senften vergleicht die Bezüge mit jenen der Verwaltungskommission der BPK, der Bernischen Pensionskasse, bei der die Kantonsangestellten versichert sind. Beide Kassen wurden wegen massiver Unterdeckung mit öffentlichen Geldern saniert, nachdem das Stimmvolk 2014 die entsprechenden Kredite bewilligt hatte. Während bei der BLVK der Präsident der Verwaltungskommission 43’000 Franken erhält, sind es bei der BPK 20’000 Franken. «Dabei hat die BLVK deutlich weniger Versicherte als die BPK», sagt Senften. Nicht einmal bei der Publica, der Pensionskasse des Bundes, würden so hohe Entschädigungen ausgerichtet wie bei der BLVK.

Da der Präsident der Verwaltungskommission auch Mitglied des Anlageausschusses ist, kommt er aktuell für ein Arbeitspensum von rund 23 Prozent auf eine Entschädigung von 53’000 Franken ohne Spesen. Dies entspricht, hochgerechnet auf 100 Prozent, einem Jahresgehalt von 230’000 Franken. Ungefähr so viel verdient ein Generalsekretär einer kantonalen Direktion. Die Vizepräsidentin, die auch Mitglied des Audit Comittee ist, kommt auf 45’000 Franken. Die Verwaltungskommission verweist darauf, dass vor allem das Präsidium stark ins Tagegeschäft eingebunden sei. Arbeitnehmervertreter müssten ihre schulischen Pensen reduzieren, bei den Arbeitgebervertretern handle es sich in der Mehrheit um externe Fachpersonen. Dies sei bei der BPK nicht der Fall.

Nicht nur die Höhe der Saläre, auch die Haltung der Verwaltungskommission wird kritisiert. Rechtlich ist es so, dass die Kommission die eigene Vergütung selber bestimmen kann. Bereits mehrmals wurde das Thema aber an Delegiertenversammlungen eingebracht. 2014 verlangten die Delegierten eine Anpassung nach unten, doch die Bezüge wurden unter dem Strich noch einmal erhöht. 2016 wurde ein Antrag angenommen, wonach die Entschädigungen in diesem Jahr noch einmal diskutiert werden sollten.

«Angst vor der Öffentlichkeit»

In einem Brief an die Delegierten hat die Verwaltungskommission letzten August die Vergütungen aufgeführt und erläutert. «Mit dieser Information ist für die Verwaltungskommission das Thema abgeschlossen», ist im Brief zu lesen. Man werde keine weiteren «Vorschläge» der Delegiertenversammlung mehr «entgegennehmen bzw. umsetzen». Sie will damit «weiteren langwierigen Diskussionen abschliessend Einhalt gebieten». Für Senften und Boss überschreitet die Verwaltungskommission mit dieser Diskussionsverweigerung ihre Grenzen. «Das zeugt von einer arroganten Haltung», sagt Boss. «Man hat Angst vor der Öffentlichkeit.» Die Kritiker hegen die Befürchtung, man wolle die Diskussion gezielt abwürgen.

Ihr Brief soll nun am 17. Januar im Büro der Delegiertenversammlung besprochen werden. Im Büro sind die Präsidenten und Präsidentinnen der Wahlkreise vertreten. Inhaltlich könne er sich nicht äussern, sagt Hermann Hostettler, Präsident der Delegiertenversammlung. Das Thema dürfte aber nicht abgeschlossen sein. «Ich persönlich halte den Antrag von 2016 für bindend», sagt Hostettler. «Gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung von 2016 müssen wir die Entschädigungsfrage in diesem Jahr auf die Traktandenliste der Delegiertenversammlung setzen.» Die Verwaltungskommission wiederum will sich der Diskussion nicht verweigern, «falls sich eine Mehrheit der Delegierten dafür aussprechen sollte».

Quelle: Der Bund
07.01.2017

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