Das 690-Millionen-Geschenk

SBB hat 2016 Gewinne in die SBB-Pensionskasse gezahlt, obwohl diese längst saniert war.

Der vorliegende Fall fragwürdig überwiesener SBB-Millionen übertrifft den Fall Postauto von der Grösse des Betrags her um das Achtfache. Satte 690 Millionen Franken Zwischengewinne waren es, die im Jahr 2016 die SBB in die Pensionskasse der SBB einzahlten.

Diese Pensionskasse ist eine autonome Vorsorgeeinrichtung, die rechtlich und finanziell komplett vom Bund und von den Bundesbahnen getrennt ist. Wären diese 690 Millionen Franken nicht zweckentfremdet worden, hätten damit Schulden abgebaut werden können, die damals bei 7,7 Milliarden lagen, es hätten Billettpreise gesenkt – oder tiefere Subventionen und damit weniger Steuergeld beansprucht werden können.

Hoher Deckungsgrad

Besonders erstaunlich und rechtlich fragwürdig erscheint der Millionen-Transfer, führt man sich den «Gesundheitszustand» der SBB-Pensionskasse vor Augen. Nach erheblichen und wiederholten Problemen und einem Deckungsgrad von deutlich unter hundert Prozent ist die PK SBB spätestens seit dem Jahr 2014 kein Sanierungsfall mehr. Dies bestätigen Zuständige der Bundesverwaltung auf Anfrage.

So betrug der Deckungsgrad der Pensionskasse Ende 2013 102,4 Prozent, 2014 stieg er auf 107,3 Prozent. 2015 lag er bei 104,6 Prozent und Ende 2016 bei 107,1 Prozent. Von einem Sanierungsfall ist also nicht die Rede.

Im entsprechenden Geschäftsbericht PK SBB erscheint die Riesensumme von 690 Millionen als «Einlage SBB» – und zwar im gleichen Abschnitt wie die normalen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Das als «Einlage SBB» ausgewiesene Geschenk übersteigt dabei die Arbeitnehmerbeiträge (202 Millionen Franken) und die Arbeitgeberbeiträge (321 Millionen Franken) deutlich.

In vieler Leute Erinnerung ist die Pensionskasse der SBB als eine Art Dauer-Sanierungsfall. Das war für die Vergangenheit richtig und beinhaltet einen zweiten erstaunlichen Befund, der da und dort Stirnrunzeln verursachen dürfte. Die Pensionskasse SBB wurde 1906 von den SBB als Pensions- und Hilfskasse gegründet und ist seit dem 1. Januar 1999 eine privatrechtliche Stiftung. Diese wurde 1999 in die Selbstständigkeit entlassen, und zwar ausfinanziert, was den Steuerzahler damals zwölf Milliarden Franken kostete. 2008 wurden weitere drei Milliarden für die unterfinanzierte Kasse bezahlt – wiederum vom Steuerzahler.

Und schliesslich, das war im Jahr 2011, bewilligte das Bundesparlament nochmals 1,15 Milliarden Franken. Dieser letzte Sanierungsbeitrag des Bundes verfügte über die notwendige rechtliche Grundlage. Sie findet sich im Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen. Die Bewilligungsinstanzen von National- und Ständerat hatten 2011 aber schlicht und einfach genug von den ständigen Milliardenzahlungen an die Pensionskasse. Die Räte setzten – im übertragenen Sinn – einen Deckel obenauf und vernagelten denselben, in Form einer gesetzlichen Regelung.

Verzichtserklärungen abgegeben

So ist in den Übergangsregelungen unter Absatz drei zu lesen: «Die SBB und die Pensionskasse der SBB verzichten auf allfällige Nachforderungen gegenüber dem Bund als Träger und Leistungsgarant der ehemaligen Pensions- und Hilfskasse der SBB. Die Pensionskasse der SBB verzichtet auf solche Forderungen auch gegenüber den SBB.» Und weiter hatten SBB und PK SBB «Verzichtserklärungen» zu akzeptieren. Unter den «ewigen Sanierungsfall», wie es damals hiess, sollte ein Schlussstrich gezogen werden.

Damit findet sich die Einlage von 690 Millionen Franken aus dem Jahr 2016 zumindest mutmasslich im rechtswidrigen Raum, denn sowohl die SBB AG als Geberin als auch die Pensionskasse SBB als Nehmerin verstossen mit der Überweisung gegen die vom Parlament beschlossene gesetzliche Vorschrift. Es stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit.

Die Basler Zeitung hat den SBB mehrere Fragen geschickt. Immerhin beantwortet wird im Antwortschreiben die Frage, wer die Überweisung von 690 Millionen Franken beschlossen hat. Das Geschäft sei 2015 durch den SBB-Verwaltungsrat behandelt worden, schreibt SBB-Mediensprecher Christian Ginsig. «Entschieden hat aufseite SBB der Verwaltungsrat. Dies aber vorbehältlich der Zustimmung des Eigners (Bund).»

Damit liegt der Fall im Verkehrsdepartement von CVP-Bundesrätin Doris Leuthard. Antworten aus ihrem Departement wurden der BaZ für heute in Aussicht gestellt. Findet sich unter der entsprechenden Bewilligung die Unterschrift der Verkehrsministerin? Oder hat gar der Gesamtbundesrat entschieden? Wo ist die Rechtsgrundlage?

Klar sind die Fakten für den Zuger Kantonsrat Willi Vollenweider. Er ist es, der bei seinen Abklärungen für eine Interpellation zu einem SBB-Immobilien-Deal in Zug auf die fragliche Zahlung gestossen ist. Seine Meinung darüber, wem die 690 Millionen gehören, ist klar: «Das ist Geld, das die Bahnkunden für Bahndienstleistungen bezahlt haben, zuletzt natürlich Geld der Steuerzahler, welche die SBB massiv subventionieren. Und es ist Geld, das die SBB-Immobilienabteilung erwirtschaftet, indem sie vor Jahrzehnten zwangsrechtlich enteignete Grundstücke zum heutigen Marktpreis an die Meistbietenden verscherbelt.» Er fordert, diese Gewinne an die Bundeskasse abzuführen.

Quelle: Basler Zeitung
22.02.2018

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