BLPK – Die Pensionskasse kostet das Baselbiet erneut über 300 Millionen

Sollen Renten beim Kanton auch künftig nicht sinken, steigen Kosten von 300 auf bis zu 600 Millionen. Zähe Verhandlungen mit den Personalverbänden sind garantiert.Da hilft wohl nur noch Galgenhumor: «Für Sie ist das eine gute Schlagzeile und ich habe wieder eine schlaflose Nacht», scherzte Anton Lauber am Freitag vor den Medien. Dabei weiss der CVP-Finanzdirektor ganz genau, wie ernst die Lage ist, in der sich der Kanton Baselland befindet. Schliesslich präsentierte er Berechnungen, welche Belastung auf das Vorsorgewerk des Kantons zukommt. Damit reagierte Lauber auf die Ankündigung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) vom Vortag, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2018 von 3 auf 1,75 Prozent und den Umwandlungssatz von 2019 bis 2022 in vier Schritten von 5,8 auf 5,0 Prozent zu senken.

Keine automatische Steuererhöhung

Lauber und seine Finanzexperten gehen davon aus, dass das Vorsorgewerk des Kantons nach dem Zinsschnitt eine Unterdeckung von rund 300 Millionen Franken aufweisen wird. Dies allein, weil den bestehenden Rentnern auch nach der Senkung auf 1,75 weiter der Zins von 3 Prozent geschuldet wird. Die Formulierung der BLPK, die laufenden Renten seien nicht betroffen, stimmt denn auch nur aus Sicht der Rentner. Für den Kanton ist der Einschnitt massiv – und führt zwingend zu einer Sanierung des Vorsorgewerks.

Wie es der Zufall will, decken sich die 300 Millionen fast mit jenen 289 Millionen Franken, die sich noch in der zu Zeiten der BLPK-Reform gesprochenen Arbeitgeberbeitragsreserve befinden. Automatisch wird diese nun geleert. Da das Geld in der Reserve als Eventualverpflichtung aber immer erst verbucht wird, wenn es auch gebraucht wird, muss der Kanton für die Staatsrechnung 2016 eine entsprechende Rückstellung vornehmen. Sollten die 289 Millionen nicht reichen, muss die Vorsorgekommission für den Rest Sanierungsmassnahmen beschliessen. Lauber zeigte sich aber vorsichtig optimistisch, dass sich bis 2018, wenn die Entscheide greifen, die Anlagemärkte etwas erholt haben und höhere Renditen dafür sorgen, dass die 289 Millionen genügen. Und noch etwas betont Lauber: «Es stimmt: Diese Summe belastet unsere Bilanz und wir werden deswegen rote Zahlen haben. Aber sie läuft ausserhalb der Defizitbremse und ist deshalb nicht steuerfussrelevant.»

Spielraum von 50 bis 330 Millionen

Damit ist allerdings erst eine Seite abgedeckt, jene der laufenden Renten. Die Belastung könnte sich noch mehr als verdoppeln, sollte der Landrat beschliessen, dass den zurzeit noch berufstätigen Versicherten keine Kürzung der künftigen Renten zuzumuten ist. Ohne Gegenmassnahmen würden die Renten wegen des niedrigeren Umwandlungssatzes nämlich ab 2019 abnehmen – und lägen 2022 um bis zu 14 Prozent tiefer. Würde man dies komplett verhindern und am Leistungsziel von 60 Prozent des versicherten Lohnes festhalten wollen, bräuchte es laut Berechnungen der Finanzverwaltung weitere 330 Millionen Franken. «Hier werden wir aber sicher nicht landen», nahm Lauber die Landratsdebatte vorweg.

Dass er damit wohl nicht falsch liegt, dafür dürften die Bürgerlichen sorgen: «Die volle Beibehaltung des Rentenniveaus ist ausgeschlossen», sagt etwa Landrat Hanspeter Weibel (SVP) auf Anfrage. Das Ziel müssten möglichst geringe Abfederungsmassnahmen sein. Dabei ist der Spielraum gross: Spricht der Landrat überhaupt kein zusätzliches Geld, würden trotzdem Kosten von 50 Millionen Franken entstehen, dies wegen des Aufwands der gestaffelten Senkung des Umwandlungssatzes.

Mittelweg könnte der goldene sein

Was die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und die Landratsdebatte nicht einfacher machen wird, ist, dass die BLPK ihren 60 Vorsorgewerken auch erlaubt, sich für einen Umwandlungssatz von 5,4 statt 5,0 Prozent zu entscheiden. Damit würden die Renten maximal noch um 7 Prozent sinken. Dies auszugleichen würde noch gut 150 Millionen Franken kosten. Auch wenn der Kanton für die «Variante 5,4» Umlagekosten von knapp 8 Millionen bezahlen müsste, war am Freitag spürbar, dass Lauber für die Regierungsvorlage, die bis im Sommer 2017 vorliegen soll, zu diesem Vorschlag tendiert.

Denn etwas machte er deutlich: «Es kann nicht das Ziel des Kantons sein, im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern nicht mehr attraktiv zu sein.» Sonst könnten Abgänge drohen. Auch eine Pensionierungswelle wolle man verhindern. Die Vorlage, die als eigenes Projekt von der Finanzverwaltung unter Einbezug der Personalverbände, externen Experten und zwei Gemeindevertretern erarbeitet wird, müsse mehrheitsfähig sein. Das muss sie tatsächlich, denn zumindest über Teile davon entscheidet am Ende das Baselbieter Stimmvolk.

Quelle: Basellandschaftliche Zeitung
07.01.2017

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