Die Reform der Ergänzungsleistungen tritt auf 1.1.2021 in Kraft

29.01.2020 Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, die EL-Reform auf den 1.1.2021 in Kraft zu setzen. Zudem hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen.