Gemeinde Ittigen: Wechsel Pensionskasse

Auf der Basis einer öffentlichen Submission hat der Gemeinderat am 20. Juni 2016 entschieden, per 31. Dezember 2016 aus der Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen (PVS B-I-O) auszutreten und eine Anschlussvereinbarung mit der Sammelstiftung Transparenta, Aesch, abzuschliessen. Vorbehalten bleibt die Zustimmung des Gemeindepersonals zum Wechsel.

Die Gemeinde versichert ihr Personal im Rahmen der beruflichen Vorsorge seit 1983 zusammen mit den Gemeinden Bolligen und Ostermundigen (Stiftergemeinden) bei der PVS B-I-O. Die Vorsorgeeinrichtung ist sanierungsbedürftig, zudem drängt sich der längst fällige Wechsel vom Leistungs- ins Beitragsprimat auf.

In diesem Zusammenhang schrieb der Gemeinderat die berufliche Vorsorge des Gemeindepersonals im März / April 2016 öffentlich aus. Es gingen elf Angebote ein, welche interessante Alternativen gegenüber einem Verbleib bei der PVS B-I-O aufzeigten. Der Gemeinderat beschloss nun, die beste Alternative aus der Submission zu nutzen und mit der Transparenta, Sammelstiftung für berufliche Vorsorge, Aesch, per 1. Januar 2017 eine Anschlussvereinbarung abzuschliessen. Um den Beschluss umzusetzen, bedarf es noch der Zustimmung des BVG-versicherten Gemeindepersonals im Rahmen einer Urabstimmung.

Mit dem geplanten Wechsel ist es u. a. möglich, die in der PVS B-I-O bestehenden zahlreichen und sehr komplexen Verknüpfungen, Abhängigkeiten und Rollenkonflikte zu eliminieren.

Der geplante Wechsel zur Transparenta ändert nichts an der Tatsache, dass die berufliche Vorsorge des Gemeindepersonals zu sanieren ist. Dafür und für den vorzunehmenden Primatwechsel hat die Gemeindeversammlung am 17. März 2016 einen Kredit von 11,460 Mio. CHF gesprochen. Der Kredit wird sich noch anpassen, falls sich die Zahlen der PVS B-I-O bis zum 31. Dezember 2016 positiv oder negativ verändern.

Zusätzlich hat die Gemeindeversammlung den Gemeinderat am 17. März 2016 ermächtigt, den Entscheid zur zukünftigen Vorsorgelösung unter konkreten Mindestvorgaben vollziehen zu können. Mit dem nun vorliegenden Beschluss wird der Auftrag entsprechend vollzogen.

Quelle: Gemeinde Ittigen
23.06.2016

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