IV: Aufsicht und medizinische Beurteilung werden gezielt verbessert

13.10.2020  Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verbessert die Aufsicht und die Qualität der medizinischen Begutachtung in der IV. So werden etwa die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen überarbeitet, die Perspektive der Versicherten einbezogen, Probegutachten verlangt und die Rückmeldungen an die Gutachter verbessert. Grundlage für die Massnahmen sind zwei Berichte zur Aufsicht über die IV-Stellen sowie über die Vergabepraxis und die Qualitätssicherung bei den medizinischen Gutachten.

Die Aufsichtstätigkeit muss nicht grundsätzlich geändert werden. Dies ist das Fazit einer Analyse, die das BSV im Auftrag des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) vorgenommen hat. Das heutige System wurde mit der 5. IV-Revision 2008 eingeführt und stellt geeignete Instrumente und Verfahren zur Verfügung, um einen gesetzeskonformen und einheitlichen Vollzug der IV zu gewährleisten. Aus der Analyse geht jedoch hervor, dass diese Instrumente gezielt verbessert werden können.

Zielvereinbarungen und Indikatorensystem

Hauptpunkt sind die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen. Sie fokussieren heute schwergewichtig auf quantitative Aspekte, beispielsweise auf die Neurentenquote oder die Entwicklung des Rentenbestandes. In Zukunft werden diese Zielvereinbarungen vermehrt auf die Steuerung und Kontrolle der Vollzugsqualität ausgerichtet und beispielsweise die Qualität der versicherungsmedizinischen Abklärungen oder die Wahrnehmung der Versicherten in Bezug auf die Dienstleistung der IV-Stelle berücksichtigen.

Auch die Indikatoren, die dem BSV dazu dienen, die Entwicklung der IV zu analysieren und Zielvorgaben abzuleiten, werden überarbeitet und weiterentwickelt. Mit den bestehenden Indikatoren sind beispielsweise keine präzisen Aussagen über die Wirksamkeit der Eingliederungsmassnahmen einer IV-Stelle oder über die Dauer des ganzen IV-Verfahrens möglich. Indikatoren, mit denen die Wahrnehmung der Versicherten oder das Reklamationsmanagement beurteilt werden können, stehen heute nicht zur Verfügung. Neu wird die Perspektive der Versicherten regelmässig mit Befragungen erhoben. Auch die Auswirkungen der Rechtsprechung auf den Vollzug der IV werden systematischer analysiert.

Qualitätssicherung bei den medizinischen Gutachten

Um abzuklären, ob jemand Anspruch auf Leistungen der IV hat, werden häufig medizinische Gutachten benötigt. Um eine hohe Qualität sicherzustellen, hat das EDI im Frühjahr das Institut Interface Politikstudien Forschung Beratung zusammen mit dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst (FPD) der Universität Bern beauftragt, das System der Gutachtertätigkeit und die Zuteilung der Aufträge zu evaluieren.

Mehrere Empfehlungen, welche die externen Experten abgeben, decken sich mit Massnahmen, die in der Reform zur Weiterentwicklung der IV inzwischen vom Parlament beschlossen wurden. Sie werden ab 2022 umgesetzt. Insbesondere werden eine unabhängige Kommission für Qualitätssicherung und Zulassung von Gutachtern eingesetzt, die Vergabe von Gutachten transparent gemacht und die Begutachtung mit Tonaufnahmen festgehalten.

Weitere Empfehlungen wird das BSV mit Weisungen an die IV-Stellen per 2021 umsetzen. Insbesondere müssen die IV-Stellen künftig Probegutachten einfordern und die Rückmeldung an die Gutachterinnen und Gutachter verbessern, indem sie systematisch über die Urteile der Gerichte informieren.

Zufallsprinzip für monodisziplinäre Gutachten wird geprüft

Darüber hinaus arbeitet das BSV an weiteren Verbesserungen am System für die Vergabe von Aufträgen für monodisziplinäre medizinische Gutachten. Dafür wird erstens ein vierteljährliches Monitoring der Vergabepraxis aufgebaut, und zweitens wird zusammen mit den IV-Stellen geprüft, wie diese Aufträge nach dem Zufallsprinzip vergeben werden könnten, ähnlich wie es bei den polydisziplinären Gutachten bereits gemacht wird. Bei bidisziplinären Gutachten wird das Zufallsprinzip mit der Weiterentwicklung der IV eingeführt.

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

 

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