Wie viel genau in Zukunft noch in die APK fliessen wird, könne sie noch nicht sagen, sagt die APK-Chefin Susanne Jäger gegenüber der „NZZ am Sonntag“. «Das hängt ganz davon ab, wer in welcher Frist welche Forderungen begleichen wird. Die APK wird die ausstehenden Zahlungen einfordern.»

Jäger schliesst weitere Rechtsschritte nicht aus, sollten die säumigen Gemeinden ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Nicht alle Gemeinden haben in der Vergangenheit Rückstellungen für allfällige Zahlungen an die APK gemacht.

Für die kantonale Pensionskasse Zürichs, die BVK, die sich nach dem Skandal um den fehlbaren Vermögensverwalter 2011 ebenfalls mit Austritten konfrontiert sah, hat das neue Urteil keine Bedeutung: Die BVK hat das Kapital erst an die neuen Vorsorgeeinrichtungen überwiesen, als die austretenden Arbeitgeber den für die Unterdeckung in Rechnung gestellten Betrag bezahlt hatten. Die Verträge der BVK waren entsprechend aufgesetzt gewesen.