Pensionskassen-Direktor erhält plötzlich viel mehr Lohn

Der Direktor der Solothurner Pensionskasse stieg auf einen Schlag drei Lohnklassen auf. Zu reden gibt die Erhöhung auch, weil es die Kasse letztes Jahr versäumte, 3 Millionen Franken einzufordern.

Von solchen Lohnerhöhungen träumt jeder, doch meist bleibt es beim Traum.
Anders ist es beim Chef der Solothurner Pensionskasse. Dieser hat soeben eine massive Lohnerhöhung erhalten.

Reto Bachmann überspringt auf einen Schlag drei Lohnklassen und erhält nun rund 27’000 Franken mehr Lohn pro Jahr. Beat Käch, Präsident der Verwaltungskommission der Pensionskasse, bestätigt auf Anfrage entsprechende Recherechen dieser Zeitung.

«Der Direktor ist auf uns zugekommen», sagt Käch. «Schon mehrmals hat er gesagt, dass er höher eingereiht sein sollte.»

Bachmann fand mit seinem Anliegen wohl auch deshalb leichter Gehör, weil die Pensionskasse inzwischen eigenständig wurde. Seither ist nicht mehr das Finanzdepartement für seinen Lohn verantwortlich, sondern der vierköpfige Personal- und Organisationsausschusses der Kasse. Dieser überprüfte die Löhne im Zuge der Neuorganisation denn auch gleich.

Dem Ausschuss gehören neben Beat Käch und einer Mitarbeiterin der Solothurner Spitäler auch Finanzdirektor Roland Heim sowie Gaston Barth, langjähriger Leiter Rechtsdienst der Stadt Solothurn, an.

Seit gut einer Woche ist nun klar, dass PK-Chef Bachmann gleich drei Lohnklassen überspringt. Er steigt von Lohnklasse 26 (max. 178’500) in Lohnklasse 29 (205’000 Fr.) auf. Hinzu kommt noch ein Leistungsbonus von bis zu zehn Prozent.

Bachmanns Lohnerhöhung ist nicht die einzige: Käch spricht von vier weiteren Lohnerhöhungen, die der Aussschuss genehmigte. Zwei Sprünge über je zwei Lohnklassen und zwei Erhöhungen um je eine Lohnklasse.

Finanzdirektor Heim war mit der Erhöhung nicht einverstanden

Ganz ohne Nebengeräusche ging die Lohnerhöhung des PK-Direktors offenbar nicht vonstatten. Regierungsrat Roland Heim, Mitglied des zuständigen PK-Ausschusses, hatte offenbar Bedenken, ob die Erhöhung gegen aussen begründet werden kann.

Der Finanzdirektor hat, so bestätigt Käch, für eine Erhöhung um «nur» zwei Lohnklassen plädiert. Heim wollte offenbar verhindern, dass sich der Vorbehalt, die Verwaltungskosten würden bei einer eigenständigen Kasse steigen, bewahrheitet.

Die Lohnsteigerungen gehen zulasten der Verwaltungskosten und beeinflussen die Erfolgsrechnung. Letztlich tragen das die Versicherten. Auf Anfrage will sich der Finanzdirektor nicht äussern. Heim lässt ausrichten, dass er «zum Zustandekommen von Beschlüssen in Gremien der PKSO sowie zu departementsinternen Personalangelegenheiten» keine Stellung nehme.

Die Lohnerhöhung sei «nicht jenseits von Gut und Böse», findet Beat Käch. «Durch die Ausfinanzierung der Pensionskasse ist das verwaltete Vermögen stark angestiegen und die Verantwortung ist noch grösser geworden.» Käch ist überzeugt: «Mit diesem Lohn hätten wir Mühe, wenn wir einen neuen Direktor suchen müssten.»

Auch mit Lohnklasse 29 sei der Solothurner Pensionskassenchef im Vergleich mit Kollegen aus anderen Kantonen «im untersten Bereich». Schliesslich gehe es um 4,6 Mrd. verwaltetes Vermögen. Käch betont: «Die Lohnerhöhung ist sachlich absolut begründet.» Der Entscheid beruhe auf einer vorangehenden Einschätzung durch das Personalamt. An dieser habe der Personalausschuss dann noch drei Punkte nach oben korrigiert.

«Es geht nicht um die Person, sondern um die Funktion», so Käch, der betont: Trotz der höheren Löhne sei die Solothurner Pensionskasse «im interkantonalen Vergleich ein absoluter Spitzenreiter in Sachen tiefe Verwaltungskosten.» Ebenso habe «die Pensionskasse in schwierigem Umfeld sehr gut gearbeitet».

Peinlicher Fehler, der 3 Mio. Mindereinnahmen verursacht

Dass gut bezahlte Angestellte der Pensionskasse auch solide Arbeit abliefern, sollte vorausgesetzt werden können. Zumindest in einem Fall war dem bei der Solothurner Pensionskasse 2015 offenbar nicht so. Gemäss sicherer Quelle sollen der Pensionskasse «im Jahre 2015 satte 3 Millionen Franken verloren gegangen sein.»

Recherchen haben aufgezeigt, worauf der massive Vorwurf basiert. Gemäss Direktor Reto Bachmann betrug der Risikobeitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis 31.12.2014 je 1,5 Prozent des versicherten Lohnes.

Ab 2015 hätten die neuen Sätze 0,5 Arbeitgeber und 1,5 Arbeitnehmer zur Anwendung kommen sollen. Dem war jedoch aus unerfindlichen Gründen nicht so: Den Arbeitnehmern wurden lediglich 1,0 Prozent belastet. Pikant: Selbst das Personalamt hat über den nicht unwesentlichen Fehler hinweggesehen.

Kasse hält die nicht erhobenen Gelder für verkraftbar

Erst im Juli 2015 – nach sieben Monaten Versäumnis – ist endlich Bewegung in die Sache gekommen. Einem Versicherungsexperten ist die Unterlassung aufgefallen. Im August hat gemäss Arbeitnehmervertreter Beat Käch eine Sondersitzung des Verwaltungsausschusses getagt. Einziges Kriterium: Wie weiter in Sachen Risikobeiträge? Hätte man gewollt, wäre eine Erhöhung ab September möglich gewesen.

Das hätte immerhin noch eine Million eingebracht, so Käch. Doch davon nahm das Gremium Abstand, weil den Destinatären, also den Versicherten, im Januar 2015 schriftlich und völlig unverständlicherweise der falsche Satz von 1,0 Prozent mitgeteilt wurde.

Käch verteidigt auf Anfrage diesen Entscheid und bezeichnet gleichzeitig das Missverhältnis des Risikobeitrages – die Angestellten übernehmen dreimal mehr – als zumindest fragwürdig. Und weiter erklärt er, die 2 Millionen nicht erhobenen Franken seien verkraftbar, weil der Risikofonds derzeit eh überdotiert sei. Inzwischen komme der richtige Risikobeitrag von 1,5 Prozent zur Anwendung. Eine Kompensation, sprich Erhöhung auf 2,0 Prozent für das Jahr 2016 habe sich nicht aufgedrängt.


Das sagt der PK-Chef zu seiner Lohnerhöhung

Was sagt der Direktor der kantonalen Pensionskasse zu seiner Lohnerhöhung? Reto Bachmann hält auf Anfrage grundsätzlich fest: «Während des Überprüfungsprozesses stehe ich als Betroffener im Ausstand. Solange der Prozess nicht abgeschlossen ist, kann ich mich dazu nicht äussern.» Die Lohnüberprüfung würde periodisch erfolgen, weil sich auch das Aufgabengebiet verändern könne. «Nach über 10 Jahren wurde diese Neubetrachtung auch bei der Funktion der Geschäftsführung vorgenommen; zu einem Zeitpunkt, in dem mit dem Pensionskassengesetz (PKG) eine neue Organisation in Kraft getreten ist.»


Quelle: Solothurner Zeitung
06.04.2016

 

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