Umbau statt Abbau – Pensionierungswelle der Babyboomer als Herausforderung

Die Pensionierungswelle der Babyboomer stellt den Generationenvertrag auf den Kopf. In einer Gerontokratie sind Leistungskürzungen so gut wie chancenlos. Deshalb bedarf es ernstzunehmender Visionen, wie Generationenbeziehungen qualitativ neu gestaltet werden können, um quantitative Anpassungen zu ermöglichen.

Die Alterung der Gesellschaft stellt unseren Staat vor grosse finanzielle Herausforderungen. Ohne Gegensteuer drohen in der AHV bis 2030 kumulierte Schulden von 50 Milliarden Franken. Auch in der Alterspflege zeichnen sich signifikante finanzielle und personelle Engpässe an. Stehen heute jedem Hochaltrigen 12 Personen im Erwerbsalter gegenüber, so wird sich dieses Verhältnis bis 2030 halbieren. Wer wird dann unsere Senioren pflegen? Wer wird ihre Pflege finanzieren? 2030 klingt nach ferner Zukunft, ist aber bereits übermorgen, in 15 Jahren.

Der Handlungsbedarf ist klar, doch Reformen in der Altersvorsorge und -pflege sind seit Jahren blockiert. Der Reformwille fehlt. Warum?

Erstens wird die Reduktion des Generationenvertrags einzig auf die Finanzierung der Altersvorsorge und -pflege von älteren Bürgern als unfair empfunden. Zu Recht! Der Generationenvertrag ist viel komplexer und zeichnet sich durch wechselseitige Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Altersgruppen aus. Im privaten Bereich erhalten Kinder in der ersten Lebensphase emotionelle und finanzielle Zuwendungen von den Eltern, die ihre Persönlichkeit und ihr Einkommen das ganze Leben lang prägen werden. Menschen in der Erwerbsphase erhalten oft Unterstützung von ihren Eltern bei der Erziehung der eigenen Kinder. Und es sind auch vor allem Jungrentner, die sich um betagte Verwandte kümmern und vielleicht einmal Kapital von ihnen erben. Auch ausserhalb der Familie sind die Beziehungen zwischen Altersgruppen vielfältig. Viele Bürger leisten Freiwilligenarbeit zugunsten Jugendlicher, Erwachsener oder der Senioren. Der Staat stellt auch Personal und Infrastrukturen für die Bildung, die medizinische Versorgung oder die Alterspflege zur Verfügung, die in Form von Steuern, Krankenkassenprämien oder Lohnbeiträgen durch Erwachsene finanziert werden. Im weitesten Sinne umfasst der Generationenvertrag all diese finanziellen und nichtfinanziellen Wechselwirkungen. Diese Gesamtsicht ist von zentraler Bedeutung, wenn man die Bevölkerung für Reformen in einzelnen Bereichen gewinnen möchte.

Zweitens wird das Ausmass der demographischen Herausforderungen zu wenig wahrgenommen. Eine steigende Lebenserwartung und tiefe Geburtenrate sind per se nichts Neues. Der Handlungsdruck erscheint in der allgemeinen Wahrnehmung auch deshalb gering, weil die wichtigsten Sozialversicherungen, die AHV, die berufliche Vorsorge und die Krankenversicherung, ja (noch) schwarze Zahlen schreiben. Neu ist allerdings die anstehende Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer. Diese Kohorte schraubt sich wie ein Schwimmring durch die Alterspyramide hoch und wird die Kräfteverhältnisse zwischen Aktiven und Rentnern in den kommenden Jahren komplett auf den Kopf stellen. 2015 werden in der Schweiz zum ersten Mal mehr Personen ihren 65. als ihren 20. Geburtstag feiern. Zwanzig Jahre später werden die gleichen Babyboomer zum Teil pflegebedürftig werden. In absoluten Zahlen heisst es, dass die Schweiz 2012 1,4 Millionen 65jährige und älter zählte, während es 2030 bereits 2,2 Millionen sein werden – eine Zunahme von 60 Prozent!

Fair ist nicht gleich fair

Ein Generationenvertrag kann als fair betrachtet werden, wenn kommende Kohorten gleich viel in den Generationenvertrag investieren, wie die vorherigen Generationen es getan haben. Eine alternative Formulierung könnte lauten, dass kommende Rentnerkohorten Leistungen im Umfang dessen erwarten dürfen, in dem ihre Eltern selber profitiert haben. Wiese die Altersstruktur der Schweizer Bevölkerung die Form einer ägyptischen Pyramide auf, wären beide Forderungen erfüllt. Doch wegen der Kohorte der Babyboomer gleicht die Altersstruktur eher einer römischen Amphore, mit weitreichenden Konsequenzen für die «Fairness» des Generationenvertrags. Würden künftige aktive Kohorten gleich viel in den Generationenvertrag investieren wie ihre Vorfahren, würde dieses personelle und finanzielle Ressourcenangebot bei weitem nicht ausreichen, um älteren Kohorten ein Altern in Würde zu sichern. Umgekehrt: würden künftige Rentner gleich viele Leistungen wie ihre Vorfahren verlangen, würde diese kumulierte Nachfrage zu einer untragbaren Last für künftige Kohorten.

Eine Revision des Generationenvertrags drängt sich auf. Es braucht ein neues Gleichgewicht, das zwar Vorleistungen älterer Kohorten honoriert, jedoch auch die Ressourcen jüngerer Kohorten berücksichtigt. Doch selbst wenn «der Kopf» diese rationale Logik nachvollziehen kann, sträubt sich «der Bauch» massiv gegen mögliche Einschnitte. Zu sehr hat sich in unserer Gesellschaft das Bild eines wohlverdienten Ruhestands etabliert, wo Jungrentner sorgenfrei das Leben geniessen und ihre während dem Erwerbsleben verdrängten Wünsche endlich ausleben können. Werbungen von Finanzdienstleistern oder Reisebüros sind voller gesunder Ehepaare mit grauen Haaren, die freudestrahlend ein reichhaltiges Frühstück in schöner Umgebung geniessen. Politische Vorstösse, die gegen diese idealisierte Wertvorstellung plädieren, werden es schwer haben. Umso mehr, als der Anteil der Über-50-Jährigen in Relation zu den Über-18-Jährigen 50,7 Prozent beträgt (2013) – man spricht von einer Gerontokratie. Will man die nötigen Reformen einleiten können, braucht es Visionen, wie der Generationenvertrag um- statt abgebaut werden kann. «Nicht weniger, sondern anders» lautet die Maxime.

So zum Beispiel beim Pensionierungszeitpunkt. Eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters, nur um die finanzielle Entlastung der AHV zu sichern, wird einen schweren Stand haben. Vielmehr müssen ältere Erwerbstätige in einem solchen Schritt einen Nutzen für sich und ihre Familie sehen. In der Schweiz ist der Stellenwert der Arbeit besonders gross. Studien belegen, dass ältere Mitarbeiter liebend gerne über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten würden, wenn die Bedingungen dafür stimmen. Ein Fuss in der Arbeitswelt sichert ihnen eine sinnstiftende Aufgabe, Ansehen und soziale Kontakte. Jedoch wollen die meisten den anderen Fuss stärker im privaten Leben verankern, für die Betreuung von Enkelkindern oder von betagten Angehörigen oder einfach, um sich stufenweise in den dritten Lebensabschnitt einzuleben. Flexible Pensionierungslösungen sind gefragt, die dem Mitarbeiter mehr Zeitsouveränität und weniger Produktionsdruck ermöglichen. Für die Arbeitgeber bieten solche Modelle die Chance, weiterhin von der Erfahrung älterer Mitarbeiter zu profitieren und Nachwuchskräfte graduell aufzubauen. Eine Weiterbeschäftigung während einem Jahr mit einem Arbeitspensum von 50 Prozent bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ohne dass diese als De-facto-Erhöhung des Rentenalters um 6 Monate wahrgenommen wird. Für die Finanzierung der AHV ist sie jedoch eine echte Entlastung.

Schonender Umgang mit personellen Ressourcen

Auch im Bereich der Alterspflege sind Paradigmenwechsel gefragt. Ältere Leute hegen insbesondere den starken Wunsch, den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Dessen Erfüllung ist allerdings nur möglich, wenn Angehörige sich um ihre betagten Eltern kümmern können und/oder von Fachkräften (Spitex) unterstützt werden. Die Alterung der Gesellschaft wird jedoch zu einem personellen Engpass führen. Dieser demographische Trend wird durch Veränderungen unserer Gesellschaft verschärft. Mit der Urbanisierung sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest ein Kind in unmittelbarer Nähe der Eltern bleibt. Längere Arbeitswege und unregelmässige Arbeitszeiten erschweren regelmässige Betreuungsdienste innerhalb der Familie. Schnell bei den Eltern über Mittag vorbeizuschauen, ist für viele Berufstätige nicht mehr möglich. Eine neue Arbeitsteilung zwischen Fachkräften und Angehörigen zeichnet sich ab. Die Erstgenannten leisten Pflege, die letzteren helfen beim Einkaufen, Zahlen von Rechnungen oder der Wohnungsreinigung.

Neue Wohnformen können diese ressourcenschonende Zusammenarbeit zwischen Generationen ermöglichen. Beim «Service-Wohnen» zum Beispiel können die Bewohner nach Bedarf spezielle Dienste abrufen. Solche Siedlungen haben ihre eigenen Restaurants, Coiffeursalons, Ärzte und sogar Pflegeabteilungen. Senioren können dort in ihren beschwerdefreien Jahren einziehen und mit der Zeit immer mehr individuelle Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Die Angehörigen besuchen sie dort umso lieber, weil die gemeinsame Zeit so voll ausgenutzt werden kann.

Aktive Rolle im Generationenvertrag

Eine weitere Alternative sind betreute Demenz-Wohngemeinschaften. Sie bieten weitestgehend den Betreuungskomfort eines Heims, haben aber keinen «Institutionscharakter». Solche Wohngemeinschaften existieren bereits in Deutschland, Frankreich, Österreich und Schweden. In den Kantonen Waadt und Wallis sind Pilotprojekte in Planung. Die Wohngemeinschaften richten sich an Menschen mit Demenz, die nicht auf intensive Pflege angewiesen sind, jedoch aufgrund des Fortschritts ihrer Krankheit nicht mehr allein zu Hause leben können. Die ca. sechs Bewohner einer solchen Wohngemeinschaft werden während 24 Stunden professionell betreut. Die Anzahl Bewohner wird bewusst klein gehalten, um den familiären Charakter der Struktur zu wahren. Es soll nach Braten schmecken, damit Bewohner und Angehörige animiert werden, beim Einkaufen und Kochen mitzuwirken. Somit können die Angehörigen eine aktive Rolle im Generationenvertrag einnehmen, die besser mit ihrer Wohn- und Arbeitssituation vereinbar ist. Gleichzeitig halten sie durch eigene Leistungen die Pflegekosten tief.

Will man also den Generationenvertrag revidieren, so braucht es (Re-)Visionen, die für alle Beteiligten positive Veränderungen mit sich bringen. Mehr Arbeitsflexibilität im Alter und neue Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Alterspflege sind erste Ansätze. Kein Entweder-oder, kein digitaler Entscheid zwischen Arbeit und Pension, zwischen ambulanter und stationärer Pflege. Nur mit neuen Hybridlösungen können die Blockaden im Generationendiskurs gelöst werden. Das Streben nach qualitativ anderen Wechselwirkungen zwischen Jung und Alt kann bzw. muss helfen, die entstehenden quantitativen Engpässe zu überwinden.

 

Quelle: Avenir Suisse

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