Während der Erwerbstätigkeit wird das angesparte Guthaben mindestens mit dem vom Bundesrat vorgegebenen Zinssatz verzinst. Mit Erreichen der ordentlichen Pensionierung wird das Kapital mit dem aktuellen Umwandlungssatz multipliziert. Dieser beträgt aktuell 6.8%, bei den meisten Pensionskassen kommt jedoch ein Mischsatz zur Anwendung, der deutlich tiefer liegt.
Ein Beispiel: Das Vorsorgeguthaben nach BVG beträgt CHF 400`000. Bei einem Umwandlungssatz von 6.8% resultiert eine lebenslange Rente von CHF 27`200.
Vorsorgelücken bei höheren Einkommen
Je höher durchschnittliche Einkommen ist, desto grösser wird die Deckungslücke im Obligatorium. Da meist auch die Risikoleistungen wie Invalidität und Hinterlassenen-Leistungen von der hochgerechneten Altersleistung abhängen, ist es notwendig, auch die Überobligatorischen Lohnbestandeile zu versichern, was in der Regel auch getan wird.
Zusätzliche Rente aus Überobligatorium
Der überobligatorische Sparteil wird unterschiedlich verzinst und unterschiedlich umgewandelt. Die Summe der Rente aus Obligatorium und Überobligatorium ergibt die Gesamtrente.
Kinderrenten im Alter
Für jedes noch nicht volljährige Kind wird eine Alters-Kinderrente von 20% der Altersrente ausgerichtet. Im Todesfall bleibt die Rente weiter bestehen. Ist die Ausbildung noch nicht abgeschlossen wird bis längstens dem 25. Altersjahr eine Kinderrente ausgerichtet.