Pflegeleistungen, Kostenvergütungen und Hilfsmittel im UVG
Pflegeleistungen und KostenvergütungenAus der Unfallversicherung werden alle zweckmässigen medizinischen Behandlungen gemäss geltender Tarife übernommen. Dies ohne zeitliche oder beitragsmässige Beschränkung. Sie umfasst:
Die versicherte Person hat freie Arzt-, Spital- und Apothekenwahl. Weitere Leistungen im UVG sind:
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HilfsmittelHilfsmittel, soweit diese für die Fortbewegung, die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt oder für die Selbstsorge notwendig wie:
Detaillierte Informationen über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung/Quelle EDI |