Pflegeleistungen, Kostenvergütungen und Hilfsmittel im UVG

Pflegeleistungen, Kostenvergütungen und Hilfsmittel im UVG

Pflegeleistungen und Kostenvergütungen

Aus der Unfallversicherung werden alle zweckmässigen medizinischen Behandlungen gemäss geltender Tarife übernommen. Dies ohne zeitliche oder beitragsmässige Beschränkung. Sie umfasst:

  • Ambulante Behandlung durch den Arzt, Zahnarzt oder auf deren Anordnung durch eine medizinische Hilfsperson oder durch den Chiropraktiker
  • Verordnete Arzneimittel und Analysen
  • Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Spital (allgemeine Abteilung)
  • Ärztlich verordnete Nach- und Badekuren
  • Die Heilung unterstützende Mittel und Gegenstände

Die versicherte Person hat freie Arzt-, Spital- und Apothekenwahl.

Weitere Leistungen im UVG sind:

  • Kostenvergütung für Hauspflege
  • Rettungs- Bergungs-, Reise- und Transportkosten
  • Leichentransport und Bestattungskosten 

Hilfsmittel

Hilfsmittel, soweit diese für die Fortbewegung, die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt oder für die Selbstsorge notwendig wie:

  • Prothesen
  • Orthesen
  • Schuhwerk und orthopädische Fusseinlagen
  • Gesichtsepithesen
  • Zahnprothesen
  • Perücken
  • Hörgeräte bei Schwerhörigkeit
  • Sprechhilf-Geräte
  • Brillen/Kontaktlinsen
  • (Elektro-)Rollstühle
  • Motorfahrzeuge
  • etc.

Detaillierte Informationen über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung/Quelle EDI