Bezug für Renovationen und Ausbauten
Bei einer Renovation stellt sich die Frage, ob Gelder der beruflichen Vorsorge verwendet werden können. Eine verbindliche Beurteilung behalten sich die Stiftungen in der Regel vor. Die Aufstellung gibt einen Hinweis auf die Möglichkeiten.
Der Vorbezug erfolgt direkt an den/die Handwerker. Der Mindestbetrag für den Bezug beträgt CHF 20`000 und ist alle fünf Jahre möglich.
Mögliche Renovationen
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Nicht mögliche Renovationen und Ausbauten:
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