Unterschiede in den Risikoleistungen
In Bezug auf die Risikoleistungen bei Invalidität gibt es zwei Varianten:
- Lohnabhängige Risikoleistungen
- Kapitalbasierte Risikoleistungen
Lohnabhängige Risikoleistungen bieten den Vorteil, dass bei einer Entnahme – z.B. für Wohneigentum – die Leistungen für Invalidität oder Tod gleich bleiben. Es spielt in diesem Fall auch keine Rolle, ob alle Freizügigkeitsleistungen eingebracht wurden.
Bei Kapitalabhängigen Risikoleistungen wirkt sich eine Veränderung des Sparkapitals unmittelbar aus. Ein Einkauf hat deshalb bessere Risikoleistungen zur Folge.
Verlust der Einkaufssumme im Todesfall
Bei lohnabhängigen Risikoleistungen verbessern sich die Leistungen bei einem Einkauf nicht. Im Todesfall ist das zusätzlich eingebrachte Vermögen für die Hinterbliebenen verloren.
Wichtig deshalb bei BVG-Einkäufen
Viele Pensionskassen bieten die Möglichkeit, die Einkäufe als separates, zusätzliches Todesfallkapital auszubezahlen. Die Einkäufe werden in diesem Fall als eigenes Altersguthaben geführt und im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Achten Sie deshalb darauf, wie sich die Einkäufe in Ihrem Vorsorgeplan auswirken.
Ein Vorsorgeplan kann vom Arbeitgeber in der Regel einfach ergänzt werden, die Zustimmung des Personals ist erforderlich, wenn es von den Leistungsänderungen betroffen ist.