Heirat und eingetragene Partnerschaft
AbsicherungFolgende Leistungen sind nach Gesetz mindestens versichert: |
Angespartes VermögenDas ab dem Zeitpunkt der Heirat angesparte Vermögen in der Pensionskasse gehört im Grundsatz je hälftig dem Ehepartner. Es wird erwartet, dass das neue Scheidungsrecht im Jahr 2017 in Kraft tritt. Mit diesem werden sich wesentliche Punkte ändern, insebesondere beim Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung. Wesentliche Änderungen sind:
Der Vorsorgeausgleich hinterlässt beim besser verdienenden der beiden Partner eine Lücke. Diese kann durch Einkäufe wieder geschlossen werden. Die Einkäufe können steuerlich vom Einkommen abgezogen werden. |
Eingetragene Partnerschaft
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