Lebensgemeinschaften

Lebensgemeinschaften

 

Heirat und eingetragene Partnerschaft

Absicherung

Folgende Leistungen sind nach Gesetz mindestens versichert:

Angespartes Vermögen

Das ab dem Zeitpunkt der Heirat angesparte Vermögen in der Pensionskasse gehört im Grundsatz je hälftig dem Ehepartner. Es wird erwartet, dass das neue Scheidungsrecht im Jahr 2017 in Kraft tritt. Mit diesem werden sich wesentliche Punkte ändern, insebesondere beim Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Die Definition des Stichtages für die Ermittlung des relevanten Vorsorgevermögens
  • Flexibilisierung und Ausnahmen vom Grundsatz der hälftigen Teilung
  • Verbesserung der Vorsorgeleistungen der Ehepartner im Leistungsfall / Invalidität, Tod
  • Sicherung der Vorsorge, insbesondere bei Vorbezügen für Wohneigentum
  • Definition der Zuständigkeiten bei internationalen Sachverhalten

Der Vorsorgeausgleich hinterlässt beim besser verdienenden der beiden Partner eine Lücke. Diese kann durch Einkäufe wieder geschlossen werden. Die Einkäufe können steuerlich vom Einkommen abgezogen werden.

Eingetragene Partnerschaft

Die Eingetragene Partnerschaft ist im Sinne des BVG` der Ehe gleich gestellt. Es gibt keine Differenzierung der Leistungen.

 

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