Pensionierung

Um den Ruhestand mit sicherer finanzieller Grundlage geniessen zu können, sind Voraussicht und Eigenverantwortung wichtig. Folgend einige wichtige Fragestellungen in diesem Zusammenhang:

Worauf Sie achten sollten

Kapital aus BVG

Für Wohneigentum darf wie bisher das ganze Vorsorgekapital verwendet werden. Ab Alter 50 darf entweder das Kapital mit Alter 50 oder die Hälfte des späteren Kapitals verwendet werden – je nachdem, welches höher ist.

Ein Bezug ist in der Regel alle fünf Jahre möglich und der Mindestbetrag CHF 20`000. Für Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft darf der Betrag kleiner sein.

Rente oder Kapital – was ist richtig?

Die Frage, ob eine Rente oder der Kapitalbezug des Pensionskassengeldes richtig ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation und vielen weiteren Faktoren ab.

Ausführliche Informationen als Entscheidungshilfe

Vorsorgeplanung

Vorsorgeplanung beruht im Grundsatz auf folgender Rechnung:

  • Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten nach der Pensionierung
  • Wie gross ist der Kapitalbedarf um allfällige Lücken zu schliessen
  • Schliessen der Lücken für die Bezugsphase durch Ansparen des Kapitals

Konkubinat

Zweifellos ist das Konkubinat heute gesellschaftlich etabliert, dennoch ist es der Ehe im Gesetz nicht gleich gestellt. Lösungen sind durch eine private Absicherung und Begünstigung möglich. Für die Begünstigung in der beruflichen Vorsorge wenden Sie sich bitte zwingend an Ihre Vorsorgeeinrichtung.