Wiedereinkäufe
Vorsorgelücken, welche durch die Aufteilung der Guthaben nach der Scheidung entstanden sind, dürfen geschlossen werden.
Diese Einkäufe werden steuerlich wie reguläre Einkäufe betrachtet und sind somit abzugsfähig.
Keine Begrenzungen von Einkäufen nach Scheidung
Die Einkäufe dürfen ohne Einschränkung getätigt werden. Dies wird durch Art. 79b BVG gewährleistet.
Das bedeutet:
- Eine Lücke aus einem Vorbezug für Wohneigentum hat bis zum Betrag der Deckungslücke durch Scheidung keine Bedeutung. Die Beträge dürfen einbezahlt und von der Einkommenssteuer abgesetzt werden
- Einkäufe unterstehen nicht der Sperrfrist von drei Jahren vor Pensionierung. Sie sind somit möglich bis zum letzten Jahr der Berufstätigkeit mit der Option des Kapitalbezugs bei Pensionierung