Im Frühling 2010 stimmte die Schweizer Bevölkerung über eine geplante Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes im BVG ab. Rund 73 Prozent der Stimmberechtigten lehnten die Vorlage ab. Im Vorfeld wurde die geplante Senkung teils scharf kritisiert, unter anderem mit dem Argument, sie komme einem «Rentenabbau» gleich.
Nach der Abstimmung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Umwandlungssatz nur für das obligatorische BVG-Guthaben gilt. Viele Vorsorgeeinrichtungen wenden für den überobligatorischen Teil tiefere Umwandlungssätze an – diese sind nicht gesetzlich geregelt.
Was ist der technische Zinssatz – und warum ist er wichtig?
Die Rentenhöhe ergibt sich unter anderem aus dem sogenannten technischen Zinssatz. Dieser Zins bildet die Annahme ab, wie sich das angesparte Kapital in Zukunft entwickeln wird – also mit welchem Ertrag es angelegt werden kann.
Früher lag der technische Zinssatz bei etwa 4 Prozent. Inzwischen wurde er – unter anderem aufgrund tiefer Kapitalmarktzinsen – auf rund 2.75 Prozent gesenkt. Eine Faustregel besagt: Wird der technische Zins um 1 Prozentpunkt gesenkt, müssen die Vorsorgeeinrichtungen rund 10 Prozent mehr Kapital zurückstellen, um die zugesagten Renten zu sichern.
Diese zusätzlichen Rückstellungen werden aus dem Vermögen der Pensionskasse gebildet. Sie reduzieren damit auch die Rendite, die den noch aktiven Versicherten gutgeschrieben werden kann.
Beispiel: Wie sich die Rentenhöhe verändert
Im gesetzlichen BVG-Obligatorium spart eine versicherte Person bis zur Pensionierung in der Regel etwa 300’000 Franken an. Mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent ergibt dies eine lebenslange Rente von rund 20’400 Franken pro Jahr.
Wenn man jedoch mit einem marktnahen technischen Zinssatz von 2 Prozent rechnet – wie in den „Technischen Grundlagen BVG 2010“ –, würde der korrekte Umwandlungssatz nur noch 5.42 Prozent betragen. Das bedeutet: Die Pensionskasse müsste für dieselbe Rentenleistung deutlich mehr Kapital aufwenden, als eigentlich zur Verfügung steht.
Pro Rentner ergibt sich daraus ein Deckungsunterschied von etwa 76’000 Franken. Dieses Defizit muss über Beiträge und Erträge der aktiven Versicherten finanziert werden.
Auswirkungen auf das Vorsorgesystem
Pensionskassen müssen langfristig darauf achten, dass ihre Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht stehen. Wenn zu hohe Renten ausbezahlt werden, kann dies in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu einer Unterdeckung führen – also zu einem Zustand, in dem die versprochenen Leistungen nicht mehr vollständig gedeckt sind.
Einige Pensionskassen reagieren bereits, indem sie im überobligatorischen Bereich nur noch den Kapitalbezug ermöglichen – also keine lebenslange Rente mehr anbieten. Damit tragen die Versicherten das sogenannte Langlebigkeitsrisiko selbst: Wer lange lebt, muss sein Kapital gut einteilen.
Weitere Reformen werden diskutiert. Die Festlegung des richtigen Umwandlungssatzes bleibt eine zentrale Herausforderung, denn er soll gleichzeitig finanzielle Sicherheit bieten und fair zwischen den Generationen verteilen.