PK-Vergleich – Arten von Vorsorgeeinrichtungen

Arten von Pensionskassen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die berufliche Vorsorge einzurichten. Je grösser ein Unternehmen, desto mehr lohnt sich die Gründung einer eigenen Stiftung, denn die Kosten pro versicherte Person sind entsprechend tiefer. Es rechnet es sich für Unternehmen ab ca. 250 bis 300 Mitarbeitern eine eigene Stiftungen einzurichten, währenddessen sich kleinere Unternehmen besser einer Gemeinschafts- oder Sammelstiftung anschliessen.


Unterteilung von Vorsorgeeinrichtungen

Vorsorgeeinrichtungen können auf mehrere Arten unterteilt werden, zum Beispiel nach Rechtsform, nach der Art der Registrierung, nach Art der Risikodeckung oder nach Art der Durchführung.


Unterteilung nach Risikodeckung

Autonome Pensionskassen

Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern wählen oft diese Art der Vorsorgeeinrichtung. Sie wird dann als autonom bezeichnet, wenn sie alle Risiken selber trägt.

Bei einer grossen Mitarbeiterzahl ist die autonome Lösung kostengünstig und transparent. Die Anlageerträge kommen vollumfänglich der Stiftung zugute. Da auch die Anlagerisiken selber getragen werden, besteht Gefahr einer Unterdeckung.

Halb- oder teilautonome Pensionskassen

Teilautonome Pensionskassen übertragen einzelne oder mehrere Risiken. Häufig wird der Sparteil selbst verwaltet und der Risikoteil für Tod und Invalidität rückgedeckt. Rückdeckung gewähren einige grosse Versicherungsgesellschaften und auf Rückdeckung spezialisierte Gesellschaften.

Bei teilautonomen Pensionskassen kommen die Erträge ebenfalls der Stiftung zugute. Auch hier ist eine Unterdeckung möglich.

Vollversicherung

Hier treten die grossen Versicherungsgesellschaften unter ihrem einen Namen auf und übernehmen sämtliche Aufgaben und Risiken, welche mit der Pensionskasse in Zusammenhang stehen. Gefäss bleibt eine Vorsorgestiftung nach BVG.

Die Mehrheit aller KMU ist hier angeschlossen.


Stiftung Auffangeinrichtung BVG 2. Säule

Die Stiftung Auffangeinrichtung ist das Sammelbecken für all diejenigen, die aus verschiedenen Gründen keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind.

Sie versichert insbesondere:

  • Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen
  • Einzelunternehmer auf deren Begehren
  • Arbeitslose für die obligatorische Versicherung
  • Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern
  • Arbeitnehmer, welche von anderen Stiftungen nicht angenommen werden, wie z.B. Hauspersonal
  • Freizügigkeitskonten

Die Stiftung Auffangeinrichtung führt das BVG ausschliesslich im obligatorischen Bereich. Da vor allem auch schlechte Risiken abgesichert werden müssen, ist sie im Vergleich mit privaten Anbietern teuer.