Merkmale der Vollversicherung
Bei einer Stiftung mit Vollversicherung werden sämtliche Risiken wie Alter, Tod, Invalidität und Anlagen vollumfänglich von einer Lebensversicherungsgesellschaft rückgedeckt. Die Versicherungsgesellschaft ist zudem mit der administrativen Durchführung betraut.
Eine Vollversicherung ist möglich mittels:
- Anschluss des Unternehmens an eine entsprechende Sammelstiftung
- Vollständige Rückdeckung einer firmeneigenen Stiftung
Die Vollversicherung ist ein wichtiges Standbein der Schweizer Vorsorge, rund ein Viertel aller Versicherten sind bei einer Vollversicherung angeschlossen. Anbieter dieser Lösung sind:
-
Allianz Suisse
-
Basler Versicherung
-
Helvetia
-
Pax
-
Swiss Life
Garantien bei der Vollversicherung
Die Vollversicherung beinhaltet verschiedene Garantien wie zum Beispiel:
- Substanzwertgarantie auf den Altersguthaben
- Zinsgarantie
- Garantie der gesetzlichen Umwandlungssätze im BVG
- Liquiditätsgarantie
- Beteiligung an allfälligen Überschüssen gemäss der Legal Quote
Vergleich der Anlageverwaltung
Vollversicherung | Teilautonome Vorsorgeeinrichtung |
Anlageverwaltung bei der Versicherungsgesellschaft | Anlageentscheide beim Stiftungsrat oder der Personalvorsorgekommission |
Garantien für Substanzwert und Verzinsung | Chance auf Mehrverzinsung durch bessere Renditen auf Kapitalanlagen |
Keine Unterdeckung möglich | Risiko von Wertverlusten und Unterdeckung |
Mehrverzinsung der Vorsorgeguthaben aufgrund Legal Quote (Gewinnausschüttung) | Mehrverzinsung abhängig von Performance und Deckungsgrad |
Sicherheitsanforderungen an eine Vollversicherung
Vorsorgelösungen, die zum Zweck der vollständigen Versicherung sämtlicher Risiken angeboten werden, unterliegen einer strengen aufsichtsrechtlichen Gesetzgebung:
- Berufliche Vorsorge mit Gesetzgebung des BVG und der BVV2
- Auflagen des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG inklusive der Überwachung durch die FINMA nach AVO
Das gebundene Vermögen wird monatlich durch die Aufsichtsbehörde auf Sollwert und Eigenkapitalausstattung überprüft. Zudem ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, als Sicherheit eine zusätzliche Reserve in Form von Eigenkapital zu stellen. Diese nennt sich Solvabilitätsspanne nach Art. 9 VAG. Seit dem 1.1.2011 gelten neue Solvenzvorschriften nach dem Swiss Solvency Test (SST).
Eignung der Vollversicherung
Geeignet ist die Vollversicherung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die keine Anlagerisiken tragen möchten und eine einfache Durchführung des BVG` wünschen.