Steuern sparen mit der Pensionskasse

Das Berufliche Vorsorgegesetz bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, Unternehmenssteuern zu senken. Mit der Aufteilung der Beitragsreserven kann der Unternehmensgewinn beeinflusst, und Reserven geschaffen werden. Bestimmen Sie selbst, wie viel Ihr Unternehmen an die Vorsorgeleistungen beiträgt und nutzen Sie die Möglichkeit, Einkaufspotenzial zu schaffen.

Möglichkeiten in der 2. Säule

Beitragsreserven nutzen

Sie dürfen insgesamt bis zu fünf Jahresprämien der Arbeitgeberbeiträge als Reserven in die Pensionskasse einbringen.

Diese Einzahlungen können von der Steuer abgesetzt werden. Dies bedeutet eine Steuerreduktion und ermöglicht, das Betriebsergebnis zu planen und Reserven für schlechtere Tage zu schaffen. In Sammelstiftungen werden diese Arbeitgeberbeitragsreserven zum Teil verzinst.

Zusätzliche Einkäufe ermöglichen

Ab dem 25. Lebensjahr kommt im BVG ein Sparanteil für die Altersvorsorge hinzu. Es ist innerhalb der Angemessenheit im BVG erlaubt, die Sparskala zu erhöhen und somit Einkaufspotential zu schaffen.

Dies bedeutet nicht zwingend eine Erhöhung der periodischen Vorsorgebeiträge, da Skalen z.B. auch für Jugendjahre eingefügt werden können.

Finanzierung aufteilen

Die gesetzlichen Ausführungen schreiben einen Arbeitgeberbeitrag von mindestens 50% vor. Das Unternehmen darf bis zu 100% der Prämien übernehmen, solange es sich nicht um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt

Damit wird das Betriebsergebnis beeinflusst und Steuern gesenkt. Private Einkäufe in die Pensionskasse stehen Ihnen weiterhin zu, Ihre Altersvorsorge wird verbessert.