Frage von L.K. aus S.:
Ich bin Geschäftsführer von zwei Unternehmen, die mir beide gehören. Ich beziehe aus jeder Firma einen Jahreslohn von CHF 150’000.–. Wie muss ich mich versichern, damit ich bei einem Unfall mindestens 80 % des Einkommens ersetzt erhalte?
Antwort:
Die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) deckt maximal CHF 148’200.– pro Jahr ab – unabhängig davon, aus wie vielen Lohnquellen Sie stammen.
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Bei einem Unfall erhalten Sie ab dem dritten Tag 80 % des versicherten Lohnes, bis maximal CHF 148’200.–. Das entspricht maximal CHF 118’560.– pro Jahr.
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Nach einer gewissen Zeit – in Abstimmung mit der Invalidenversicherung (IV) – kann die Leistung auf bis zu 90 % des versicherten Lohnes steigen, also bis CHF 133’380.– jährlich.
Was ist mit dem Rest?
Ihr tatsächliches Einkommen beträgt CHF 300’000.–. Davon versichert sind nur CHF 148’200.–, also bleiben CHF 151’800.– ungeschützt.
Lösung:
Um Ihr volles Einkommen abzusichern, brauchen Sie eine UVG-Zusatzversicherung, die den sogenannten Überschusslohn sichert, den Betrag über CHF 148’200.–.
Beispiel:
Einkommen total | Gesetzlich versichert | Ungesichert | Lösung |
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CHF 300’000.– | CHF 148’200.– | CHF 151’800.– | UVG-Zusatzversicherung für Überschusslohn |
Auch bei tieferem Einkommen:
Verdienen Sie beispielsweise gesamthaft CHF 160’000.–, sind CHF 11’800.– über der Grenze und somit unversichert – auch hier empfiehlt sich eine Zusatzversicherung.
Fazit:
Die obligatorische Unfallversicherung deckt nur einen Teil Ihres Einkommens. Sobald der Gesamtlohn über CHF 148’200.– liegt, ist es ratsam, den Mehrbetrag durch eine UVG-Zusatzversicherung abzusichern. Ihr Versicherungsberater oder Ihre Vorsorgeeinrichtung hilft Ihnen gerne, den optimalen Schutz für beide Firmen zu planen.