Neugründung

Neugründung

Sie gründen ein Unternehmen.
Die Versicherungen müssen sofort stimmen.

Ab dem ersten Angestellten sind Sie gesetzlich verpflichtet, BVG und UVG einzurichten. Wir zeigen Ihnen was Pflicht ist, was sinnvoll ist – und begleiten Sie durch den Erstanschluss.

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Wer ist versicherungspflichtig?

Die Versicherungspflicht gilt für Ihre Mitarbeitenden – nicht automatisch für Sie als Inhaber. Hier die wichtigsten Regeln:

Ab 17 Risikobeiträge (Tod, Invalidität)

Mitarbeitende ab 17 Jahren werden für die Risiken Tod und Invalidität versichert – sobald ihr Jahreslohn die Eintrittsschwelle überschreitet.

Ab 25 Sparbeiträge (Altersvorsorge)

Ab 25 Jahren kommen Sparbeiträge für die Altersvorsorge hinzu. Das Altersguthaben wächst bis zur Pensionierung.

CHF 22’680 Eintrittsschwelle 2026

Nur Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über diesem Betrag sind obligatorisch zu versichern. Darunter ist der Anschluss freiwillig.

Was Sie beim Start einrichten müssen

Drei Stufen – von gesetzlicher Pflicht bis zur optimalen Absicherung:

Pflicht

BVG – Berufliche Vorsorge

Jedes Unternehmen mit Angestellten über der Eintrittsschwelle muss sich einer Sammelstiftung anschliessen. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Eintrittsschwelle CHF 22’680
Koordinationsabzug CHF 26’460
Oberer Grenzbetrag CHF 90’720
Pflicht

UVG – Unfallversicherung

Alle Mitarbeitenden müssen gegen Berufsunfälle versichert sein. Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch bei Nichtberufsunfällen zu versichern. Löhne bis CHF 148’200 sind obligatorisch abgedeckt.

Max. versicherter Lohn CHF 148’200
Anbieterfreiheit Ja – ausser SUVA-pflichtige Branchen
Optional

Überobligatorium

Löhne über CHF 90’720 (BVG) und über CHF 148’200 (UVG) können überobligatorisch versichert werden. Sinnvoll für höhere Kaderpositionen und zur Stärkung der Mitarbeiterbindung.

BVG-Überobligatorium ab CHF 90’720
UVG-Z ab CHF 148’200

Welche Anschlusslösung passt zu Ihnen?

Für KMU gibt es drei Wege. Die richtige Wahl hängt von Betriebsgrösse, Branche und Bedürfnissen ab.

Sammelstiftung / Vollversicherung

Die häufigste Lösung für Neugründungen. Alle Risiken (Alter, Tod, Invalidität, Anlagen) werden von einer Versicherungsgesellschaft getragen. Keine Unterdeckung möglich. Anbieter: Allianz, Basler, Helvetia, Pax, Swiss Life.

Ideal für Neugründungen

Berufsverband

Kostengünstiger Einstieg über den Berufsverband. Standardisierte Pläne, begrenzte Flexibilität. Sinnvoll wenn der Verband eine starke Kollektivlösung anbietet.

Für spezifische Branchen

Stiftung Auffangeinrichtung

Auffanglösung für Unternehmen, die keinen anderen Anschluss finden. Nur gesetzliches Minimum, höhere Kosten. Kein Gestaltungsspielraum.

Letzte Option

Einzelunternehmer ohne Angestellte

Als Einzelunternehmer ohne Mitarbeitende sind Sie nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Sie haben aber folgende Möglichkeiten:

Freiwilliger Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung
Anschluss an die Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbandes
Anschluss an die Pensionskasse Ihrer Angestellten – sobald Sie welche beschäftigen
Vorsorge über die Säule 3a – steuerlich abzugsfähig bis CHF 7’258 pro Jahr (mit PK)
Pensionskassengeld für die Firmengründung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr bestehendes PK-Guthaben für die Existenzgründung beziehen. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Betriebsaufnahme eingereicht werden.

Alles auf einmal richtig einrichten.

Wir analysieren Ihren Bedarf, vergleichen die Anbieter und begleiten Sie durch den gesamten Erstanschluss – BVG, UVG und KTG aus einer Hand.

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Seit 2013 tätig · 250+ betreute Unternehmen · FINMA-registriert · Unabhängig