Sie gründen ein Unternehmen. BVG und UVG müssen von Anfang an stimmen.
Ab dem ersten Angestellten müssen Sie die obligatorischen Versicherungen korrekt einrichten. Wir prüfen Ihre Situation, vergleichen passende Anbieter und begleiten die Einrichtung.
Jetzt einfach startenWir richten Ihre Vorsorgelösung korrekt ein.
Gerade bei einer Neugründung zählt eine einfache, saubere und gesetzeskonforme Lösung. Wir führen Sie durch die wichtigsten Entscheide und vermitteln Ihnen einen passenden Vorsorgeexperten aus unserem Netzwerk.
Sie müssen die passende Pensionskasse nicht selbst suchen. Wir prüfen, welche Anschlusslösung zu Ihrer Gründung passt.
Ihre Lösung wird von Anfang an korrekt aufgebaut. So vermeiden Sie spätere Korrekturen, Nachfragen und unnötige Kosten.
Ein Vorsorgeexperte prüft Ihre Situation, vergleicht geeignete Anbieter und begleitet die Einrichtung.
Wer ist versicherungspflichtig?
Die Versicherungspflicht gilt für Ihre Mitarbeitenden – nicht automatisch für Sie als Inhaber. Hier die wichtigsten Regeln:
Mitarbeitende ab 17 Jahren werden für die Risiken Tod und Invalidität versichert, sobald ihr Jahreslohn die Eintrittsschwelle überschreitet.
Ab 25 Jahren kommen Sparbeiträge für die Altersvorsorge hinzu. Das Altersguthaben wächst bis zur Pensionierung.
Nur Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über diesem Betrag sind obligatorisch in der beruflichen Vorsorge zu versichern.
Unsicher, ob Sie bereits anschliessen müssen?
Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Vorsorgelösung für Ihre Neugründung passt.
Kostenlos prüfen lassenWas Sie beim Start einrichten müssen
Drei Stufen – von gesetzlicher Pflicht bis zur sinnvollen Ergänzung:
BVG – Berufliche Vorsorge
Jedes Unternehmen mit Angestellten über der Eintrittsschwelle muss sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
UVG – Unfallversicherung
Alle Mitarbeitenden müssen gegen Berufsunfälle versichert sein. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle zu versichern. Löhne bis CHF 148’200 sind obligatorisch abgedeckt.
KTG – Krankentaggeld
Schützt vor Einkommensausfall bei Krankheit. Eine BVG-Invalidenrente entsteht erst nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Ohne KTG kann in der Zwischenzeit eine erhebliche Einkommenslücke entstehen.
Überobligatorium
Löhne über CHF 90’720 im BVG und über CHF 148’200 im UVG können überobligatorisch versichert werden. Das ist besonders bei höheren Löhnen und Kaderpositionen sinnvoll.
Welche Anschlusslösung passt zu Ihnen?
Für Neugründungen gibt es drei typische Anschlusslösungen. Welche passt, hängt von Sicherheitsbedürfnis, Kosten, Branche und Gestaltungsspielraum ab.
Einzelunternehmer ohne Angestellte
Als Einzelunternehmer ohne Mitarbeitende sind Sie nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Sie haben aber mehrere Möglichkeiten, Ihre eigene Vorsorge zu regeln.
Ihre Vorteile bei früher und korrekter Einrichtung
Sie schliessen sich einer passenden Sammelstiftung an und vermeiden unnötige Umwege über die Auffangeinrichtung.
Sie kennen Ihre Beitragslast von Anfang an und können ohne spätere Überraschungen kalkulieren.
Sie richten den Vorsorgeplan auf Branche, Lohnstruktur und Kaderpositionen aus.
Sie können sich als Inhaber passend absichern und Ihre eigene Altersvorsorge gezielt aufbauen.
Ein klar definierter Vorsorgeplan ist Teil des Lohnpakets und erleichtert die Rekrutierung qualifizierter Mitarbeitender.
Eine passende Erstlösung reduziert den Aufwand für spätere Anpassungen und Anbieterwechsel.
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