Sie gründen ein Unternehmen. BVG und UVG müssen von Anfang an stimmen.
Ab dem ersten Angestellten müssen Sie die obligatorischen Versicherungen korrekt einrichten. Wir prüfen Ihre Situation, vergleichen passende Anbieter und begleiten die Einrichtung.
Jetzt einfach startenIhre Vorteile bei früher und korrekter Einrichtung
Eine sauber aufgebaute Lösung von Anfang an spart Aufwand und schafft Klarheit. Wir vermitteln Ihnen einen passenden Vorsorgeexperten aus unserem Netzwerk.
Sie schliessen sich einer passenden Sammelstiftung an und vermeiden den Umweg über die Auffangeinrichtung. Ein Vorsorgeexperte prüft, welche Anschlusslösung zu Ihrer Gründung passt.
Ihre Lösung wird sauber aufgebaut. Sie kennen Ihre Beitragslast von Anfang an und kalkulieren ohne spätere Korrekturen oder Anbieterwechsel.
Der Vorsorgeplan passt zu Branche, Lohnstruktur und Kaderpositionen. Ihre eigene Vorsorge als Inhaber lässt sich gezielt integrieren.
Ein klar definierter Vorsorgeplan ist Teil des Lohnpakets und erleichtert die Rekrutierung qualifizierter Mitarbeitender.
Wer ist versicherungspflichtig?
Die Versicherungspflicht gilt für Ihre Mitarbeitenden – nicht automatisch für Sie als Inhaber. Hier die wichtigsten Regeln:
Mitarbeitende ab 17 Jahren werden für die Risiken Tod und Invalidität versichert, sobald ihr Jahreslohn die Eintrittsschwelle überschreitet.
Ab 25 Jahren kommen Sparbeiträge für die Altersvorsorge hinzu. Das Altersguthaben wächst bis zur Pensionierung.
Nur Mitarbeitende mit einem Jahreslohn über diesem Betrag sind obligatorisch in der beruflichen Vorsorge zu versichern.
Was Sie beim Start einrichten müssen
Drei Stufen – von gesetzlicher Pflicht bis zur sinnvollen Ergänzung:
BVG – Berufliche Vorsorge
Jedes Unternehmen mit Angestellten über der Eintrittsschwelle muss sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
UVG – Unfallversicherung
Alle Mitarbeitenden müssen gegen Berufsunfälle versichert sein. Wer mehr als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle zu versichern. Löhne bis CHF 148’200 sind obligatorisch abgedeckt.
KTG – Krankentaggeld
Schützt vor Einkommensausfall bei Krankheit. Eine BVG-Invalidenrente entsteht erst nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Ohne KTG kann in der Zwischenzeit eine erhebliche Einkommenslücke entstehen.
Überobligatorium
Löhne über CHF 90’720 im BVG und über CHF 148’200 im UVG können überobligatorisch versichert werden. Das ist besonders bei höheren Löhnen und Kaderpositionen sinnvoll.
Welche Anschlusslösung passt zu Ihnen?
Für Neugründungen gibt es drei typische Anschlusslösungen. Welche passt, hängt von Sicherheitsbedürfnis, Kosten, Branche und Gestaltungsspielraum ab.
Einzelunternehmer ohne Angestellte
Als Einzelunternehmer ohne Mitarbeitende sind Sie nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Sie haben aber mehrere Möglichkeiten, Ihre eigene Vorsorge zu regeln.
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