Was ist der Koordinationsabzug- und warum ist er wichtig?

Der Koordinationsabzug ist der Betrag, der vom Jahreslohn abgezogen wird, bevor die Pensionskasse berechnet, was versichert ist. Er koordiniert die AHV mit der beruflichen Vorsorge – deshalb der Name.

Der Koordinationsabzug ist der Betrag, der vom Jahreslohn abgezogen wird, bevor die Pensionskasse berechnet, was versichert ist. Er koordiniert die AHV mit der beruflichen Vorsorge – deshalb der Name.

Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, zahlt nicht auf dem gesamten Lohn Beiträge. Ein fixer Betrag wird zuerst abgezogen: der Koordinationsabzug. Was übrig bleibt, nennt sich koordinierter Lohn oder versicherter Lohn. Nur auf diesem Betrag werden Beiträge berechnet – und nur auf dieser Basis entstehen Leistungen.

Der Gedanke dahinter ist, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die AHV abgesichert ist. Die berufliche Vorsorge setzt erst oberhalb davon an. Das System koordiniert die beiden Säulen, damit keine Doppelversicherung entsteht.

In der Praxis bedeutet das: Ein Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von CHF 80’000 ist nicht für CHF 80’000 versichert. Nach Abzug des Koordinationsbetrags von CHF 26’460 beträgt der versicherte Lohn noch CHF 53’540. Beiträge und Leistungen – Altersrente, Invalidenrente, Todesfallleistung – berechnen sich alle auf diesem reduzierten Betrag.

Für Arbeitgeber ist das direkt kostenrelevant. Jede Pensionskasse kann ihren Koordinationsabzug selbst festlegen – sie muss lediglich die gesetzlichen Mindestvorgaben einhalten. Wer einen tieferen Koordinationsabzug wählt, versichert seine Mitarbeitenden besser, zahlt aber auch höhere Beiträge. Dieser Spielraum ist ein wichtiger Vergleichspunkt beim Kassenwechsel.

Zahlen und Fakten

Koordinationsabzug 2026 CHF 26'460
Eintrittsschwelle CHF 22'680
Maximaler versicherter Lohn CHF 64'260
Oberer Grenzbetrag CHF 90'720
Stand: 01.01.2026 · Quelle: BSV – Bundesamt für Sozialversicherungen; BVG Art. 7–8

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