Wie berechnet sich der BVG-Beitrag Ihres Unternehmens?

Der BVG-Beitrag Ihres Unternehmens setzt sich aus Altersgutschriften, Risikoprämien und Kosten zusammen. Als Arbeitgeber müssen Sie mindestens die Hälfte der gesamten Beiträge übernehmen. Die Höhe hängt vom koordinierten Lohn, dem Alter der Mitarbeitenden und dem Vorsorgeplan ab. Es gibt keinen fixen Beitragssatz – jede Lösung ist individuell. (Art. 66 BVG)

Der BVG-Beitrag basiert auf dem koordinierten Lohn. Dieser ergibt sich aus dem AHV-Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs. Nur dieser Teil ist versichert und beitragspflichtig. Dadurch fällt der effektive Beitrag tiefer aus als der Prozentsatz auf dem Gesamtlohn vermuten lässt. (Art. 8 BVG; )

Die Altersgutschriften bilden den Kern des Beitrags. Sie werden altersabhängig berechnet und dem Altersguthaben gutgeschrieben. Mit zunehmendem Alter steigen die Prozentsätze deutlich, was direkt zu höheren Beiträgen führt. Dieser Mechanismus ist gesetzlich vorgegeben und gilt für alle obligatorisch versicherten Personen. (Art. 16 BVG)

Zusätzlich fallen Risikoprämien an. Diese finanzieren Leistungen bei Invalidität und Tod. Ihre Höhe hängt nicht vom einzelnen Mitarbeitenden ab, sondern vom gesamten Versichertenkollektiv und vom gewählten Modell. Kassen mit umfassender Risikodeckung verlangen höhere Prämien. (nach Tarifen der Vorsorgeeinrichtung)

Der Arbeitgeber muss mindestens 50 % der Gesamtbeiträge tragen. In vielen Lösungen liegt sein Anteil bewusst höher, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Entscheidend ist nicht nur die Höhe, sondern die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden. (Art. 66 Abs. 1 BVG)

Im überobligatorischen Bereich definiert jede Pensionskasse Beiträge und Leistungen selbst. Dadurch entstehen grosse Unterschiede. Ein tiefer Beitrag kann bedeuten, dass weniger Alterskapital aufgebaut wird oder Risiken tiefer abgesichert sind. Ein Vergleich ohne Leistungsanalyse führt oft zu Fehlentscheiden. (Art. 49 BVG)

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen beschäftigt zwei Mitarbeitende mit je CHF 80’000 Lohn.
Koordinierter Lohn pro Person rund CHF 53’500.

  • Mitarbeitender A, 30 Jahre: 7 % → rund CHF 3’700/Jahr
  • Mitarbeitender B, 58 Jahre: 18 % → rund CHF 9’600/Jahr

Bei gleichem Lohn verursacht der ältere Mitarbeitende mehr als doppelt so hohe Altersbeiträge. Diese Differenz entsteht allein durch das Alter – nicht durch das Einkommen.

Zahlen und Fakten

Altersgutschrift 25–34 Jahre 7% koordinierter Lohn
Altersgutschrift 35–44 Jahre 10% koordinierter Lohn
Altersgutschrift 45–54 Jahre 15% koordinierter Lohn
Altersgutschrift 55–65 Jahre 18% koordinierter Lohn
Mindestanteil Arbeitgeber 50% der Beiträge
Koordinationsabzug 2026 CHF 26’460
Max. koordinierter Lohn 2026 CHF 62’475
Stand: 26.04.2026 · Quelle: Art. 8 BVG; Art. 16 BVG; Art. 49 BVG; Art. 66 BVG; BSV;

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